FAQ

In der Mitte des Studiums erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem der unten genannten Schwerpunkte. Innerhalb eines Semesters erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung in drei aufeinanderfolgenden Online-Modulen zur gewählten Thematik.
Schwerpunkte:

  • Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Soziale Arbeit in der Rehabilitation
  • Soziale Arbeit mit alten Menschen
  • Soziale Arbeit in der intergenerativen Arbeit
  • Soziale Arbeit im Bereich Bildung (Bildung Kindheit/Jugend oder Erwachsenenbildung)
  • Soziale Arbeit im Bereich Delinquenz
  • Soziale Arbeit im Bereich Diversity

Der Studiengang ist konsequent modularisiert. Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lerneinheit. Jedes Modul ist mit Anrechnungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) versehen und wird durch studienbegleitende Prüfungen abgeschlossen (Klausuren, Präsentationen, Hausarbeiten usw.). Es ist nicht möglich insgesamt nur ein Modul zu belegen. Den Studierenden werden 17 Online-Module über das Internet und 8 Präsenz-Module in Form von Lehrveranstaltungen an der Hochschule angeboten.

Ja, das Lehrmaterial der ONLINE-Module wird nur im Internet (in einer Print-Version) zur Verfügung stehen. Der Zugriff erfolgt über eine Lernplattform.

Die Präsenzveranstaltungen dienen nicht der Wiederholung des in den Selbststudienphasen Gelernten, sondern vermitteln vielmehr die Methoden der Sozialen Arbeit. Hier werden theoretische Inhalte vermittelt und praktisch erprobt.

In jedem Studienhalbjahr gibt es in der Regel vier Präsenzveranstaltungen, welche an der Hochschule Koblenz stattfinden. Im Sommersemester voraussichtlich in den Monaten März, April, Mai, Juni und (Juli), im Wintersemester in den Monaten September, Oktober, November, Dezember und Januar. Die Präsenzveranstaltungen finden im vier Wochenturnus jeweils am Wochenende, freitags  von 13.30 bis 19.30 Uhr und samstags von 9.00 bis 18 Uhr, statt.

Das Studium beinhaltet zwei Projektarbeiten.
Im Theorieprojekt werden mithilfe wissenschaftlicher Reflexion Praxis- und Alltagswissen analysiert und sozialwissenschaftliche Theorien erarbeitet.
Während des Praxisprojektes wird, auf Grundlage einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Praxisproblemen, der Schwerpunkt auf die Planung, Durchführung und Evaluation eines Projektes in der eigenen beruflichen Praxis gelegt.
 

Die Hochschule bietet in Zusammenarbeit mit der Universität Koblenz zahlreiche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Studium und Familie an. Einen Überblick über die Angebote erhalten Sie auf der Internetseite der Hochschule unter:

www.hs-koblenz.de/audit-Familie-und-Hochschule.4030.0.html

 

Für das berufsbegleitende Fernstudium ist eine Studiendauer von vier Jahren vorgesehen. Diese Regelstudienzeit geht von einem Teilzeitstudium für Halbtagsbeschäftigte von 25 Stunden Studienaufwand in der Woche aus. Für Studierende, die parallel Vollzeit beschäftigt sind, ist mit einer längeren Studiendauer zu rechnen.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Anerkennung als Praxisstelle gegeben sein:

  • Eine Aufgabenbeschreibung, aus der die sozialarbeiterischen/ sozialpädagogischen Tätigkeitsmerkmale der Praxisstelle hervorgehen,
  • Ein allgemeiner Ausbildungsplan, in dem die Ausbildungsziele dargelegt werden,
  • Ein Nachweis über die Qualifikation der fachlichen Anleitung (Diplom-Sozialarbeiterin, bzw. Diplom-Pädagogin oder vergleichbare Ausbildung mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung).

 

Nein!  Eine gleichzeitige Immatrikulation an mehreren Hochschulen ist nicht möglich.

Zulassungsvoraussetzung für den berufsbegleitenden Fernstudiengang Bachelor of Arts: Soziale Arbeit ist eine einschlägige berufliche Tätigkeit im sozialen Bereich. Dies meint eine Tätigkeit, deren Aufgabengebiet mit einer Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit vergleichbar ist. Inwieweit die nachgewiesene berufliche Tätigkeit diesem Erfordernis entspricht, wird im Einzelfall geprüft. Nähere Informationen finden Sie unter: www.zfh.de/fileadmin/medien/PDF/Anmeldung/BASA/WichtigeHinweise_BASA-KO.pdf

Ja, die Zulassung zum Fernstudiengang Soziale Arbeit kann, sofern die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, ohne Vorhandensein eines Berufsabschlusses erfolgen. Die Zulassungsvoraussetzung „Berufliche Tätigkeit im Sozialbereich“ setzt diesen nicht voraus.

Um zum Studium zugelassen werden zu können, muss eine 3-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit im sozialen Bereich nachgewiesen werden. Diese kann nicht durch Familienarbeit ersetzt werden.
Vom Nachweis der erforderlichen studienbegleitenden Berufstätigkeit kann abgesehen werden, wenn dieser wegen Zeiten der Familienarbeit (Elternzeit) derzeit nicht erbracht werden kann. Es muss aber hierbei beachtet werden, dass spätestens zum Zeitpunkt des Projektstudiums sowie im Rahmen der Berufspraktischen Studien zur Staatlichen Anerkennung, studienbegleitende berufspraktische Zeiten nachgewiesen werden müssen.
 

Studienzeiten und Studienleistungen eines vergleichbaren Studiengangs können grundsätzlich angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit gegeben ist (Einzelfallprüfung). Weiterführende Informationen finden Sie unter:
www.zfh.de/fileadmin/medien/PDF/Anmeldung/BASA/WichtigeHinweise_BASA-KO.pdf