Prüfungen

Anmeldung zu den Prüfungen

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über QIS. Anleitung QIS (PDF)

Weiterleitung zu QIS

Anmeldung für die Zulassungsauflage (Master)

Formular zur Anmeldung für die Zulassungsauflage (Master) (PDF)

Die Zulassungsauflage kann in Absprache mit dem Prüfungsausschuss durch zusätzliche Module aus den Studiengängen des Fachbereichs Bauwesen nachgewiesen werden (§ 3, Abs. 5. der Prüfungsordnung.

Sie melden sich per Formular schriftlich an. Abgabe im Prüfungsamt oder per mail an Frau Reime.

Es gelten die bekanntgemachten Anmeldefristen.

Eine Anmeldung über QIS ist nicht möglich.

Krankheit

Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründen müssen dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.

Bei Krankheit ist das Attest unverzüglich spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermnin bei dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses oder dem entsprechenden Prüfungsamt vorzulegen.

Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Ein "gelber Zettel", der die Arbeitsunfähigkeit testiert ist nicht ausreichend.

Atteste, die durch Tele-/Online-Medizin-Services (zB. Videosprechstunde) ausgestellt wurden, sind für einen wirksamen Prüfungsrücktritt aktuell nicht anerkennungsfähig. Der Prüfungsausschuss akzeptiert ausschließlich Atteste in Folge eines Vor-Ort-Termins beim Arzt mit einer persönlichen Untersuchung des Studierenden und kann nur auf dieser Basis eine Entscheidung zur Prüfungs(un)fähigkeit treffen

Formblatt für Attest (PDF)