Praktika im Studiengang Umwelt-, Wasser- und Infrastrukturmanagement

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums sind ein Vorpraktikum, das bis zum Ende des vierten Semesters absolviert werden muss, und eine Praxisphase im letzten Semester.

Hintergrund

Ziel der praktischen Ausbildung ist es zunächst Einblicke, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Baupraxis zu vermitteln. Sie soll zum Verständnis von planerischen, bautechnischen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und rechtlichen Zusammenhängen bei Wasser- und Infrastrukturprojekten aus dem Bereich des Umweltmanagements beitragen. Diese praktische Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiengangs Umwelt-, Wasser- und Infrastrukturmanagement im Bauingenieurwesen und soll insbesondere ermöglichen:

  • Einblicke in die Gegebenheiten und Abläufe des Bau- und Planungsgeschehens zu gewinnen,
  • die Arbeitswelt aus eigenem Erleben zu erfahren und somit Arbeitsleistungen und -bedingungen einschätzen zu lernen,
  • soziale und berufliche Probleme zu erkennen und das notwendige Verständnis und Problembewusstsein für Bau- und Planungspraxis zu erlangen.

Vorpraktikum

Gemäß der Richtlinie (PDF) ist ein Vorpraktikum mit einem Umfang von mindestens 6 Wochen spätestens bis zum Ende des 4. Semesters nachzuweisen.

Es wird von einer Regelarbeitszeit von 38 Stunden je Woche ausgegangen. Fehl- und Krankheitstage gelten nicht als Präsenztage.

Der Nachweis und die Anerkennung der praktischen Vorbildung erfolgen im Bauingenieurwesen des Fachbereichs bauen-kunst-werkstoffe. Dafür ist eine Bescheinigung der Praktikumsstelle sowie ein Wochenbericht über die ausgeführten Arbeiten unter Verwendung der Vorlage (PDF) einzureichen.

Praxisphase

Im siebten Semester ist die 16-wöchige Praxisphase in einem Unternehmen vorgesehen. Sie ist im Teilstudienplan (PDF) geregelt.

Die Regelarbeitszeit soll 38 Stunden pro Woche umfassen. Fehl-, Feier- und Krankheitstage gelten dabei nicht als Präsenztage. Die Zulassung zur Praxisphase erfolgt auf Antrag (PDF).

Zur Anerkennung ist das Zeugnis des Arbeitsgebers, ein vollständiger und ausformulierter Bericht über die gesamte Praktikumsdauer sowie ein Praktikantenbuch (PDF) mit chronologischer Zeitaufstellung im Praktikantenamt einzureichen.

Einsatzbereich

Die Praktika sollten in Baufirmen, Behörden oder Ingenieurbüros in folgenden Bereichen abgeleistet werden:

  • Erd- und Gründungsarbeiten
  • Stahlbeton- und Mauerarbeiten
  • Verkehrswegeplanung, Trassenfindung
  • Landschaftsbau
  • Raumplanung
  • Wasserbau
  • Siedlungswasserwirtschaft
  • Wasserversorgung
  • Umwelttechnologie
  • Vermessungs- und Absteckarbeiten