Leistungsnachweis
Formblatt 05 - Leistungsnachweis nach § 48 BAföG
Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis Ende des 4. Fachsemesters entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erreicht haben. Diese Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. Fachsemesters* vorgelegt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich schon zu Beginn des 4. Fachsemesters den erforderlichen Leistungsstand nach Ende des 3. Fachsemester bescheinigen zu lassen, nur sofern dieser positiv ist. Die Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 4. Fachsemesters* beim Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden.
* FRIST: (Fach-)Hochschulen: WiSe 31.12. / SoSe 30.06.
RheinMoselCampus
Leistungspunkte nach 3 Fachsemester, 4 Fachsemester und 5 Fachsemester
Architektur | 60/80/100 |
Bauingenieurwesen | 60/80/100 |
Bauwirtschaftsingenieurwesen | 60/80/100 |
Bildung und Erziehung | 60/90/120 |
Bildungs- und Sozialmanagement | 60/90/120 |
Digital Engineering and Management | 60/85/100 |
Elektro- und Informationstechnik | 60/85/100 |
Entwicklung und Konstuktion | 60/85/100 |
Gewässerkunde und Wasserwirtschaft | 60/80/100 |
Keramik-Wirtschaftsingenieurwesen | 60/85/100 |
Maschinenbau | 60/85/100 |
Mechatronik | 60/85/100 |
Soziale Arbeit | 60/90/120 |
Wirtschaftsingenieurwesen | 60/85/100 |
Wirtschaftswissenschaften - alle Studiengänge | 80/110/140 |
RheinAhrCampus
Leistungspunkte nach 3 Fachsemester, 4 Fachsemester und 5 Fachsemester
Mathematik, Informatik, Technik - alle Studiengänge | 60/80/100 |
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - alle Studiengänge | 60/90/120 |
WesterWaldCampus
Leistungspunkte nach 3 Fachsemester, 4 Fachsemester und 5 Fachsemester
Freie Kunst Keramik/Glas | 75/105/135 |
Werkstofftechnik Glas und Keramik | 60/80/100 |