Gasthörer

Sie interessieren sich für eine Zulassung als Gasthörer?

Sofern in einem Studiengang freie Plätze vorhanden sind, können Personen als Gasthörer zugelassen werden, die sich in einzelnen Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen.

 

  • Der Antrag ist innerhalb der Einschreibefrist zu stellen (bitte für den jeweiligen Studiengang im Studierendenservice nachfragen!).
  • Die Zulassung als Gasthörer bedarf der Zustimmung des Dekans des jeweiligen Fachbereiches, in Abstimmung mit dem für die jeweilige Lehrveranstaltung zuständigen Lehrbeauftragten.
  • Die Zulassung erfolgt jeweils für 1 Semester.
  • Leistungsnachweise können nicht erworben werden.
  • Zugelassene Gasthörer erhalten einen Gasthörerschein, der zum Besuch der darin angegebenen Lehrveranstaltungen berechtigt (dieses wird mit dem zuständigen Fachbereich abgestimmt).
  • Die Zulassung als Gasthörer ist gebührenpflichtig, je nach Semesterwochenstundenzahl zwischen Euro 140,- und Euro 300,-.