Open Access

Hier finden Sie Informationen zu Open Access und dem Hochschuldokumentenserver OPUS. 

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Was ist Open Access

Definition

Open Access (OA) bezeichnet den kostenlosen Zugang zu Fachliteratur im Internet. Es findet eine Umlagerung der Kosten vom Subskriptionsmodell zum Author-Pays-Modell statt. Meist finanziert sich OA durch APCs oder Fonds und Initiativen. Es ist eine Bewegung in Richtung Open Science und Wissenschaftsfreiheit.

Begriffserklärung

Article Processing Charges (APC): Publikationsgebühren der Verlage, welche entweder durch die Autor*innen, oder durch Forschungsförderer bezahlt werden. 

Book Processing Charges (BPC): Dasselbe wie APCs, nur für Bücher.  Häufig teurer als APCs.

Farben des Open Access

Es gibt verschiedene Open Access Farben, welche auf die jeweilige Form sowie das Finanzierungsmodell hinweisen. 

  • Gold wird durch APCs finanziert und findet sich häufig in OA-Zeitschriften.
  • Grün ist eine Zweitveröffentlichung in einem Repositorium, nachdem der Beitrag schon bei einem anderen Verlag erschienen ist. Hierbei gibt es Embargofristen.
  • Bronze umfasst kostenfreie Veröffentlichungen ohne OA-Lizenz.
  • Diamant bezeichnet OA-Zeitschriften ohne Erhebung von APCs - meist finanziert über Institutionen, Bibliotheken sowie Initiativen.
  • Hybrid bedeutet, dass die Publikation als OA, aber in einer Nicht-OA-Zeitschrift erscheint. Meist werden hier erhöhte Gebühren verlangt.
  • Schwarz stellt illegales OA durch sogenannte Schattenbibliotheken dar. 

OPUS - Publikationsserver der Hochschule

Auf dem OPUS-Publikationsserver können Angehörige der Hochschule Koblenz wissenschaftliche Arbeiten elektronisch veröffentlichen. Es können Working Papers, Aufsätze, Preprints, Forschungsberichte und andere qualifizierte Dokumente eingestellt werden, sofern dadurch keine urheber- und/oder lizenzrechtlichen Bestimmungen verletzt werden. 

Je nach Verlag und Konditionen der Erstveröffentlichung ergeben sich bei einer Zweitveröffentlichung unterschiedliche Optionen. Geregelt wird dies unter anderem auch über das Urheberrechtsgesetz:

  • § 38 Abs. 4 UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte): “Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.” 

Durch die Veröffentlichung auf dem Publikationsserver werden die Dokumente weltweit in elektronischer Form zugänglich gemacht und sind über eine URN dauerhaft adressierbar und zitierbar. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag in Richtung Open Access geleistet. Weitere Informationen finden Sie über das Open Access Network. 

Den aktuellen Veröffentlichungsvertrag fnden Sie hier.