Studieren mit Behinderung

Informieren Sie sich über Beratungsangebote, Nachteilsausgleiche und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Fast 16 Prozent aller Studierenden in Deutschland studieren mit mindestens einer Beeinträchtigung, die sich erschwerend auf ihr Studium auswirkt (Ergebnisse der best3-Studie Herausgeber: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung). Dazu zählen u.a. Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigungen, psychische und chronisch-somatische Erkrankungen sowie Teilleistungsstörungen. Viele dieser Einschränkungen sind auf den ersten Blick nicht sichtbar. 

Wir unterstützen, damit das Studieren mit Beeinträchtigung an der Hochschule Koblenz gelingen kann.

Kontakte

Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung der Hochschule Koblenz unterstützt in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und dem Präsidium bei Fragen des Nachteilsausgleichs im Studium und bei Prüfungen.

Petra Gras (Dipl.-Bw. FH)
Campus Koblenz, Raum AU50
Tel.: 0261 9528 125
E-Mail: gras(at)hs-koblenz.de

 

Studierendenwerk Koblenz

Beim Studierendenwerk Koblenz bietet die Psychosoziale Beratungsstelle Beratung und Hilfestellung für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung an.

Homepage des Studierendenwerks Koblenz

Andrea Porz
Tel.: 0261 9528-547
E-Mail: porz(at)studierendenwerk-koblenz.de

Beate Bastian
Tel.: 0261 9528-543
E-Mail: bastian(at)studierendenwerk-koblenz.de

 

Studentische Vertreter*innen der Hochschule Koblenz

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die Vertretung der Studierenden an der Hochschule Koblenz und die erste Anlaufstelle für Studierende bei Problemen mit dem Studienalltag, bei Beratungsbedarf und für alle, die aktiv den Studienalltag gestalten wollen.

Für Studierende am Campus Koblenz und am Campus Höhr-Grenzhausen:
Homepage AStA Koblenz

Für Studierende am Campus Remagen:
Homepage AStA Remagen

 

Deutsches Studierendenwerk (DSW)

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) ist das bundesweite Kompetenzzentrum zum Thema "Studium und Behinderung". Sie ist beim Deutschen Studierendenwerk (DSW) angesiedelt. Sie vertritt die Interessen von behinderten Studierenden gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Ihre Aufgabe ist es außerdem, daran mitzuwirken, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ungehinderten Zugang zur Hochschulbildung erhalten und trotz physischer oder psychischer Einschränkungen ein Hochschulstudium absolvieren können.

Homepage des Deutschen Studierendenwerks

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
Tel.: 030 29 77 27 – 64
E-Mail: studium-behinderung(at)studentenwerke.de

 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) in Koblenz und Mayen-Koblenz (EUTB-KoMyk) unterstützt Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige in Fragen zur Teilhabe. 

Homepage der EUTB-Beratungsstelle

FAQ

Wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung:

  • Körperliche Beeinträchtigungen, zum Beispiel der Mobilität, des Sehens, Hörens oder Sprechens,
  • psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen, Angststörungen oder Essstörungen,
  • chronische Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma oder Morbus Crohn,
  • diagnostizierte Legasthenie oder eine andere Teilleistungsstörung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie eine/n unserer Beauftragten für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich ist ein Teil der„angemessenen Vorkehrungen“, die die UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich vorsieht. Er dient der Chancengleichheit und Partizipation im Studium und soll Diskriminierung vermeiden. Der Nachteilsausgleich gleicht – wie der Name bereits vermuten lässt – persönliche Benachteiligungen aus. Seine Inanspruchnahme wird nicht auf Zeugnissen vermerkt.

Das Recht auf einen Nachteilsausgleich ist an mehreren Stellen gesetzlich verankert:

  • Grundgesetz Artikel 3 und Artikel 20
  • Hochschulrahmengesetz
  • Landeshochschulgesetze
  • Prüfungsordnungen
  • UN-Behindertenrechtskonvention

Welche Nachteilsausgleiche kann ich im Rahmen des Studiums beantragen?

Folgend zeigen wir Ihnen einige Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche auf. Die Gewährung ist abhängig von der bestehenden Symptomatik. 
Auch hier gilt: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich gerne an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. 

  • Schreibzeitverlängerung in Prüfungen,
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten,
  • Verlängerung der Abgabezeiten für Haus- und Abschlussarbeiten,
  • Erlaubnis der Nutzung von technischen Hilfsmitteln,
  • Prüfungen in separaten Räumen,
  • Änderung derPrüfungsform.

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Nutzen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung/chron. Erkrankung zur Vorlage beim Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs. Genaue Informationen zum Ausfüllen finden Sie im Dokument.

Behinderung oder chronischen Erkrankungen können unter Umständen Einfluss auf Ihren BAföG-Bezug haben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung. Jeder Studiengang hat jeweils eigene Ansprechpartner*innen. Die jeweiligen Kontaktinformationen finden Sie auf der Homepage.

Der AStA bietet im Bedarfsfall ebenfalls eine Sozialberatung an. Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des AStA.

In den Wohnanlagen des Studierendenwerks Koblenz gibt es spezielle Appartements und WG-Zimmer für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung. Die Wohnanlagen befinden sich alle in Campusnähe.

Konkrete Fragen zur Ausstattung der Appartements und WG-Zimmer können die Ansprechpersonen der jeweiligen Wohnanlagen beantworten.
Kontaktdaten und Infos unter www.studierendenwerk-koblenz.de/wohnen

Habe ich Anspruch auf Unterstützung, Ausgleiche und Ähnliches?

Wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung:

  • Körperliche Beeinträchtigungen, zum Beispiel der Mobilität, des Sehens, Hörens oder Sprechens,
  • psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen, Angststörungen oder Essstörungen,
  • chronische Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma oder Morbus Crohn,
  • diagnostizierte Legasthenie oder eine andere Teilleistungsstörung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie eine/n unserer Beauftragten für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung.

Nachteilsausgleich

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich ist ein Teil der„angemessenen Vorkehrungen“, die die UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich vorsieht. Er dient der Chancengleichheit und Partizipation im Studium und soll Diskriminierung vermeiden. Der Nachteilsausgleich gleicht – wie der Name bereits vermuten lässt – persönliche Benachteiligungen aus. Seine Inanspruchnahme wird nicht auf Zeugnissen vermerkt.

Das Recht auf einen Nachteilsausgleich ist an mehreren Stellen gesetzlich verankert:

  • Grundgesetz Artikel 3 und Artikel 20
  • Hochschulrahmengesetz
  • Landeshochschulgesetze
  • Prüfungsordnungen
  • UN-Behindertenrechtskonvention

Welche Nachteilsausgleiche kann ich im Rahmen des Studiums beantragen?

Folgend zeigen wir Ihnen einige Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche auf. Die Gewährung ist abhängig von der bestehenden Symptomatik. 
Auch hier gilt: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich gerne an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. 

  • Schreibzeitverlängerung in Prüfungen,
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten,
  • Verlängerung der Abgabezeiten für Haus- und Abschlussarbeiten,
  • Erlaubnis der Nutzung von technischen Hilfsmitteln,
  • Prüfungen in separaten Räumen,
  • Änderung derPrüfungsform.

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Nutzen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung/chron. Erkrankung zur Vorlage beim Prüfungsausschuss Ihres Fachbereichs. Genaue Informationen zum Ausfüllen finden Sie im Dokument.

Gibt es im Rahmen des BaföG-Bezugs Besonderheiten?

Behinderung oder chronischen Erkrankungen können unter Umständen Einfluss auf Ihren BAföG-Bezug haben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung. Jeder Studiengang hat jeweils eigene Ansprechpartner*innen. Die jeweiligen Kontaktinformationen finden Sie auf der Homepage.

Der AStA bietet im Bedarfsfall ebenfalls eine Sozialberatung an. Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des AStA.

Gibt es zu meinen Bedarfen passende Unterkünfte nahe der Hochschule?

In den Wohnanlagen des Studierendenwerks Koblenz gibt es spezielle Appartements und WG-Zimmer für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung. Die Wohnanlagen befinden sich alle in Campusnähe.

Konkrete Fragen zur Ausstattung der Appartements und WG-Zimmer können die Ansprechpersonen der jeweiligen Wohnanlagen beantworten.
Kontaktdaten und Infos unter www.studierendenwerk-koblenz.de/wohnen

Kontakt

Beauftragte für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung