BAföG
Grundsätzlich besteht bei allen BAföG-EmpfängerInnen ein Anrecht auf 1-2 Semester Auslandsförderung. Diese wird auf die Förderungshöchstdauer nicht angerechnet. Gedeckt werden die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten:
Reisekosten, Krankenversicherung, ggf. Studiengebühren (bis maximal 4500,- Euro) sowie ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten.
Die Auslandszulagen sind darlehensfrei.
Näheres unter:
https://www.studierendenwerke.de/
http://www.auslandsbafoeg.de
https://www.bafög.de

