Häufige Fragen - FAQ
Bewerbung ohne Abschlusszeugnis?
Seit dem WS 2011/2012 gilt, dass eine Zulassung zum Masterstudium am RheinAhrCampus auch möglich ist, wenn noch maximal 15 ECTS zum Abschluss des bisherigen Studiums fehlen. Der Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung (beglaubigte Kopie des Zeugnisses und der Urkunde, vorab Leistungsnachweis mit Stempel und Unterschrift des jeweiligen Prüfungsamts) muss dem Studierendenservice seitens der/des Studierenden bis spätestens zum Ende des 1. Semesters vorgelegt werden. Wird dann allerdings festgestellt, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Zulassung zum Masterstudium rückwirkend für unwirksam erklärt. Generell sollten Sie bedenken, dass - sofern möglich - eine Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen immer ratsam ist.
Ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung Ihrer aktuellen Hochschule, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch noch nicht verloren haben. Sofern Sie gerade Ihr Studium abgeschlossen haben und in keinem weiteren Studiengang immatrikuliert sind, reichen als Nachweis hierfür Ihr Bachelor-Zeugnis sowie Ihre Bachelor-Urkunde aus. Dann wird allerdings eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigt.
Warum starte ich im Sommersemester im zweiten Semester?
Das Studium kann zum Sommer- wie auch zum Wintersemester begonnen werden. Die Vorlesungspläne gehen von einem Beginn zum Wintersemester aus, sodass das Wintersemester verwaltungstechnisch als erstes Fachsemester bezeichnet wird. Inhaltlich entstehen der/dem Studierenden keinerlei Nachteile, da die Kurse vom zweiten Semester nicht auf denen des ersten Semesters aufbauen.
Kann ich Semester parallel absolvieren?
Grundsätzlich können Sie sich das Studium so organisieren, wie Sie es für richtig halten. Wir empfehlen, sich eher auf die Kurse der einzelnen Semester so zu konzentrieren, dass sich dies auch in Ihrer Abschlussnote niederschlägt. Diese Note kann für Ihren weiteren Lebensweg wichtiger sein, als ein oder zwei Semester früher auf den Arbeitsmarkt zu treten. Ferner geben wir zu bedenken, dass viele der Kurse parallel liegen und sich daher die Zusammenstellung aus verschiedenen Semestern als sehr schwierig erweist.
Kann ich die Praxisphase verlängern?
Selbstverständlich können Sie die Praxisphase, die Sie in einem Unternehmen im In- oder Ausland sowie an einer ausländischen Hochschule absolvieren können, verlängern und auch Ihre Semesterferien dazu nutzen. Es gehört zu Ihrem Selbstmanagement, auf welche Weise Sie aus Ihrem Studium das Maximum herausholen und wie Sie unsere Infrastruktur sowie unsere Netzwerke optimal nutzen.
Was kostet das Studium?
Für das Masterstudium am RheinAhrCampus wird jedes Semester ein Sozialbeitrag fällig (zirka 240 Euro). Hierin sind allerdings auch Vergünstigungen enthalten wie z. B. ein Semesterticket sowie verbilligte Eintritte beispielsweise in Museen und Kinos. In der Regel fallen keine Studiengebühren an. Informationen bzgl. einer eventuell möglichen Erhebung von Studiengebühren erhalten Sie über unseren Studierendenservice.
Kann ich nebenberuflich studieren?
Zuerst einmal nein. Der M.A. ist nicht berufsbegleitend sondern ein Vollzeitstudium. Wenn Sie jedoch bereits Berufserfahrung besitzen, können Sie auch den berufsbegleitenden MBA Studiengang Sportmanagement wählen. Weitere Informationen.
Unser Netzwerk: SpoRAC e.V.
SpoRAC e.V. ist der Alumniverein für die beiden Sportmanagementstudiengänge am Campus in Remagen.
Oberstes Ziel des SpoRAC e. V. ist es, Kontakt unter den Studierenden und Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs „Sportmanagement“, dem RheinAhrCampus in Remagen sowie Verbänden und Institutionen herzustellen und in einem Informationsnetzwerk zu pflegen.
Weitere Infos gibt es auf der Webseite von SpoRAC e.V.
