ERASMUS+ Study in Europe!

This is just a snapshot of the information about how ERASMUS+ may add value to your studies and your academic career. Please consult the website of our National Agency (NA DAAD) for more information.

Students, faculty and staff of our university are eligible for participation in the European ERASMUS+ mobility scheme - which offers a wide range of opportunities for mobility and training.

Many students of our university have deepened their intercultural awareness and broadened their academic horizons by studying at our partner universities. Please contact Barbara Neukirchen in order to get:

  • information about our partner universities (including semester dates, accommodation and other relevant issues)
  • information and advice on academic recognition
  • information on how to finance your stay abroad
  • information on insurance issues and other practical preparations.

For more detailed information, please visit our ERASMUS + website.

Studierende und Bedienstete der Hochschule Koblenz können an zahlreichen Partnerhochschulen in EU-Mitgliedstaaten von vielfältigen Formen der ERASMUS-Förderung profitieren. Die wichtigsten Formen der Förderung finden Sie in unserem ERASMUS+ FAQ-Bereich.

ERASMUS+ FAQ

Bitte wenden Sie sich mit weitergehenden Fragen zu Information und Beratung an den

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit 
Kennedyallee 50 
53115 Bonn 
Tel.: +49(0)228/882-578 
Fax: +49(0)228/882-555 
E-Mail: eu-programme(at)daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.

Ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss) für SMS (maximal 12 Monate) und einmal für SMP (maximal 12 Monate) gefördert werden.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes;
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von bis zu 300 Euro im Monat

Bewerbungs- und Förderkriterien: akademische Leistungen, sprachliche Kompetenz, Motivation, sowie nach Verfügbarkeit der Plätze.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Fachbereichskoordinator.

ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme ver-walten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Koopera-tionsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten Förderung erhalten.

Ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss) für SMS (maximal 12 Monate) und einmal für SMP (maximal 12 Monate) gefördert werden.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathoch-schule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Monatlicher Zuschuss von bis zu 400 Euro im Monat

> Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Fachbereichskoordinator.

Bezüglich der Abwicklung eines Praktikums arbeitet der RheinAhrCampus der HS Koblenz mit einem entsprechenden Konsortium zusammen. Informationen erhalten Sie im Bereich Sprachen/Internationales.

Wer erfolgreich im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung. Das ERASMUS-Programm bietet Studierenden zwei- bis sechswöchige Intensivsprachkurse (EILC) direkt im Gastland. Hierfür können sie eine zu-sätzliche ERASMUS-Förderung erhalten.

Das Stipendium für die Teilnahme am EILC (bis zu 300 EUR) ist als Zuschuss zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten gedacht. Für den Fall, dass ein EILC-Kurs parallel zum ERASMUS-Aufenthalt stattfindet, kann in der Regel kein EILC-Stipendium vergeben werden.

Bei Durchführung eines Praktikums, ist der EILC-Antrag über die Leonardo-Kontaktstelle der FH Trier (s. unter Auslandspraktikum) einzureichen.

Studierende, die im Hauptfach die Sprache des Gastlandes studieren, können in der Regel kein EILC-Stipendium bekommen. In den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch werden keine EILC angeboten.

Die endgültige Auswahl der EILC-Studierenden und -Praktikanten fällt in die Zuständigkeit der Sprachkursausrichter.

Allgemeine Informationen finden Sie unter folgendem Link:
www.ec.europa.eu/education/erasmus/doc902_en.htm

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.

Für die Durchführung einer ERASMUS-Dozentenmobilität wird dringend ein Minimum von 5 Arbeitstagen empfohlen, um effektiv einen Beitrag zum Lehrplan und dem akad. Leben der Gasthochschule leisten zu können. Deshalb sollten kürzere Aufenthalte die Ausnahme sein.

Vorrang ist solchen Mobilitätsmaßnahmen einzuräumen, die darüber hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben oder der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fachbereichen und Fakultäten sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.

Ausländisches Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (bis zu 6 Wochen):

Die deutsche Gasthochschule ist für die Abwicklung des finanziellen Zuschusses an ausländische Unternehmensvertreter zuständig, die an der Hochschule eine Lehrtätigkeit durchführen.

Verpflichtend ist lediglich ein Einladungsschreiben der deutschen Gasthochschule sowie ein Teaching Assignment auf vorliegendem Formular.

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich. Darüber hinaus können Trainingsaufenthalte von Unternehmenspersonal an ausländischen Einrichtungen des Hochschulbereichs gefördert werden.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem für Deutschland geltenden Maximalsatz

Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tages- und Wochensätzen berechnet, wobei eine Woche "5 vollen Arbeitstagen" entspricht. Aus dem Programm der Person muss hervorgehen, dass von Montagmorgen bis Freitagabend Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.

Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung gehören zu den wichtigsten Punkten. Bitte beachten Sie, dass auch dort, wo die European Health Insurance Card (EHIC) akzeptiert wird, der Leistungsumfang von dem der deutschen Krankenversicherungen abweichen können. Mit zahlreichen Ländern (insbes. Nicht-EU-Mitgliedstaaten) besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Dort ist eigene Vorsorge absolut unumgänglich.

Eine gute Möglichkeit für eine bedarfsgerechte Absicherung bietet die DAAD Gruppenversicherung.

Wie kann ich die Nationale Agentur für EU-Zusammenarbeit kontaktieren?

Bitte wenden Sie sich mit weitergehenden Fragen zu Information und Beratung an den

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit 
Kennedyallee 50 
53115 Bonn 
Tel.: +49(0)228/882-578 
Fax: +49(0)228/882-555 
E-Mail: eu-programme(at)daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Was sind die Rahmenbedingungen für mein Auslandssemester?

Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.

Ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss) für SMS (maximal 12 Monate) und einmal für SMP (maximal 12 Monate) gefördert werden.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes;
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten von bis zu 300 Euro im Monat

Bewerbungs- und Förderkriterien: akademische Leistungen, sprachliche Kompetenz, Motivation, sowie nach Verfügbarkeit der Plätze.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Fachbereichskoordinator.

An welchen Gasteinrichtungen werden ERASMUS-Praktika gefördert?

ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme ver-walten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Koopera-tionsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten Förderung erhalten.

Ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss) für SMS (maximal 12 Monate) und einmal für SMP (maximal 12 Monate) gefördert werden.

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathoch-schule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Monatlicher Zuschuss von bis zu 400 Euro im Monat

> Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren Fachbereichskoordinator.

Bezüglich der Abwicklung eines Praktikums arbeitet der RheinAhrCampus der HS Koblenz mit einem entsprechenden Konsortium zusammen. Informationen erhalten Sie im Bereich Sprachen/Internationales.

Für welche Sprachen kann eine Förderung beantragt werden?

Wer erfolgreich im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung. Das ERASMUS-Programm bietet Studierenden zwei- bis sechswöchige Intensivsprachkurse (EILC) direkt im Gastland. Hierfür können sie eine zu-sätzliche ERASMUS-Förderung erhalten.

Das Stipendium für die Teilnahme am EILC (bis zu 300 EUR) ist als Zuschuss zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten gedacht. Für den Fall, dass ein EILC-Kurs parallel zum ERASMUS-Aufenthalt stattfindet, kann in der Regel kein EILC-Stipendium vergeben werden.

Bei Durchführung eines Praktikums, ist der EILC-Antrag über die Leonardo-Kontaktstelle der FH Trier (s. unter Auslandspraktikum) einzureichen.

Studierende, die im Hauptfach die Sprache des Gastlandes studieren, können in der Regel kein EILC-Stipendium bekommen. In den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch werden keine EILC angeboten.

Die endgültige Auswahl der EILC-Studierenden und -Praktikanten fällt in die Zuständigkeit der Sprachkursausrichter.

Allgemeine Informationen finden Sie unter folgendem Link:
www.ec.europa.eu/education/erasmus/doc902_en.htm

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Förderung möglich ist?

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.

Für die Durchführung einer ERASMUS-Dozentenmobilität wird dringend ein Minimum von 5 Arbeitstagen empfohlen, um effektiv einen Beitrag zum Lehrplan und dem akad. Leben der Gasthochschule leisten zu können. Deshalb sollten kürzere Aufenthalte die Ausnahme sein.

Vorrang ist solchen Mobilitätsmaßnahmen einzuräumen, die darüber hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben oder der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fachbereichen und Fakultäten sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.

Ausländisches Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (bis zu 6 Wochen):

Die deutsche Gasthochschule ist für die Abwicklung des finanziellen Zuschusses an ausländische Unternehmensvertreter zuständig, die an der Hochschule eine Lehrtätigkeit durchführen.

Verpflichtend ist lediglich ein Einladungsschreiben der deutschen Gasthochschule sowie ein Teaching Assignment auf vorliegendem Formular.

Welche Personengruppen können im Rahmen von STT gefördert werden?

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich. Darüber hinaus können Trainingsaufenthalte von Unternehmenspersonal an ausländischen Einrichtungen des Hochschulbereichs gefördert werden.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem für Deutschland geltenden Maximalsatz

Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tages- und Wochensätzen berechnet, wobei eine Woche "5 vollen Arbeitstagen" entspricht. Aus dem Programm der Person muss hervorgehen, dass von Montagmorgen bis Freitagabend Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben.

Gegen welche Risiken sollte ich mich absichern?

Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung gehören zu den wichtigsten Punkten. Bitte beachten Sie, dass auch dort, wo die European Health Insurance Card (EHIC) akzeptiert wird, der Leistungsumfang von dem der deutschen Krankenversicherungen abweichen können. Mit zahlreichen Ländern (insbes. Nicht-EU-Mitgliedstaaten) besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Dort ist eigene Vorsorge absolut unumgänglich.

Eine gute Möglichkeit für eine bedarfsgerechte Absicherung bietet die DAAD Gruppenversicherung.

Mobilität mit außereuropäischen Partnerländern

Unserer Hochschule stehen im Programm ERASMUS+ KA 171 Fördermittel für Mobilität mit außereuropäischen Partnern zur Verfügung. Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen und Höhe der Fördersätze finden Sie unter GO GLOBAL WITH ERASMUS.

ERASMUS-Beauftragte: RheinAhrCampus und HS Koblenz