Ab Montag, 29.11.2021 gilt die 3G-Regelung in der gesamten Hochschule

26.11.2021

Hier das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Die Hochschule Koblenz ist eine staatliche Einrichtung. Sie richtet sich nach Pandemiebekämpfungsmaßnahmen, die seitens der rheinland-pfälzischen Landesregierung angeordnet werden. Aktuelle Beschlusslage ist dabei, dass eine Schließung der Hochschulen und damit verbunden eine Beendigung des Präsenzbetriebs der akademischen Lehre unbedingt vermieden werden soll.
  • Die HSKO wird deshalb den Präsenzbetrieb nicht abbrechen, sondern an allen Standorten die Zugangskontrollen für die Gebäude und die Veranstaltungen verstärken.
  • Ab Montag, 29.11.2021, ist der Zugang zur Hochschule und allen Hochschulinfrastrukturen nur noch unter Nachweis des 3G-Status an den zentralen Eingängen möglich. Sofern Sie geimpft bzw. genesen sind können Sie durch Registrierung Ihres Hochschulausweises unter dem Link https://wiserver1.rac.hs-koblenz.de/selfservice/und nach Upload und Prüfung der entsprechenden Nachweise zusätzlich auch den Schnell-Check-In-Eingang am RAC benutzen. 
  • Als nicht geimpfte oder genesene Personen erhalten Sie ab sofort nur noch Zugang zur Hochschule unter täglicher Vorlage eines negativen PoC-Antigentestergebnisses einer anerkannten Teststelle, das bei Zutritt maximal 24 Stunden alt sein darf (im Fall der Vorlage eines PCR-Test-ergebnisses beträgt der Gültigkeitszeitraum 48 Stunden).
  • Und weiterhin gilt: Tragen Sie in den Gebäuden immer und überall konsequent Maske und halten Sie Abstände zu Ihren Mitmenschen ein.
  • Der Impfbus kommt am Dienstag. 7. Dezember an den RheinAhrCampus. Es werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten.

 

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen der Hochschule Koblenz und zum Impfbus finden Sie auf diesen Seiten: www.hs-koblenz.de/hochschule/organisation/pressebereich/covid-19-/-corona

Wir versuchen die aktuellesten Regelungen speziell für den RheinAhrCampus auf der Webseite "Wissenswertes im Wintersemester" bereitzustellen.