Zugangsregelungen am RAC

30.09.2020

Ab dem 1. Oktober 2020 ändern sich die Rahmenbedingungen für den Zutritt in das Hochschulgebäude. Ein Zugang zu den Hochschulräumen und -einrichtungen wird unter den folgenden Auflagen ermöglicht:

Ab dem 1. Oktober 2020 ändern sich die Rahmenbedingungen für den Zutritt in das Hochschulgebäude. Ein Zugang zu den Hochschulräumen und -einrichtungen wird unter den folgenden Auflagen ermöglicht:

  • Für alle Hochschulangehörige (also nicht für externe Personen!) gilt neben der Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht auch die Pflicht zur Einlassregistrierung und -kontrolle, bei der der Studierenden- oder Hochschulausweis vorzuweisen ist.
  • Der Zutritt zu den Hochschulgebäuden ist für alle Hochschulangehörigen ausschließlich über den Haupteingang des Bauteils B möglich. Dort werden Sie zu den üblichen Öffnungszeiten (7:30 bis 16:00 Uhr) durch eingewiesenes Personal des Wachdienstes (Firma W.I.S.) in Empfang genommen, das jeweils die Sichtkontrolle des Hochschulausweises vornimmt. 
  • Sämtliche Hochschulangehörige (die nicht der Zeiterfassung unterliegen), müssen darüber hinaus ein vorbereitetes Kontaktformular ausfüllen und dieses aus datenschutzrechtlichen Gründen in eine dafür vorgesehene verschlossene Urne einwerfen. Bis zur digitalen Erfassung der Ausweise mit Registrierung des Besuchszwecks und der betretenen Räumlichkeiten müssen auch neben einer aktuellen Kontaktrufnummer Name, private Anschrift, Einlasszeit, max. geplante Dauer des Besuchs, und besuchte Räume sowie besuchte Personen manuell registriert werden.  Die Urne mit den Kontaktformularen wird täglich von einer autorisierten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Person geleert, die die Formulare zur ggf. erforderlichen Nachverfolgung tagesaktuell archiviert. Nach der Aufbewahrungsdauer von 4 Wochen, werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
  • Nach erfolgter Einlassregistrierung können Hochschulangehörige (Studierende, Lehrende und Mitarbeitende) zu Besprechungen, Betreuungsleistungen, Sprechstunden, Laborarbeiten oder Bibliotheksbesuchen o. ä. zugelassen werden.
  • Es ist dabei jedoch nicht gestattet, sich zu Gruppen von mehr als fünf Personen in Räumen des Hochschulgebäudes zu treffen. Größere Gruppentreffen unterliegen zwingend der Einzelfallentscheidung und müssen als Fachbereichsveranstaltung registriert und genehmigt werden.
  • Ausgenommen von der Pflicht zur Zutrittserfassung sind jene Studierende, die lediglich ihre Hochschulausweise an den Geräten im B-Foyer validieren möchten, oder die aus der Bibliothek ausgeliehene Literatur in die am Eingang befindliche Bücherkiste einwerfen möchten.