Corona-bedingte Sonderregelung zum Vorpraktikum LEB/GUS läuft aus

04.08.2020

Die Corona-bedingte Sonderregelung zum Vorpraktikum läuft zum Ende des Sommersemesters (31.08.20) aus.

Studierende der Bachelorstudiengänge LEB und GUS im WS 2020/21, die sich zu diesem Zeitpunkt im 2.Fachsemester befinden, müssen bis zum Ende des WS entsprechende Nachweise zum Vorpraktikum erbringen. Die betreffenden Studierenden werden sonst für jegliche Prüfungsanmeldung für das SoSe 2021 bis zur Anerkennung/Eintragung des Vorpraktikums gesperrt.

Studierende der Bachelorstudiengänge LEB und GUS im WS 2020/21,  die sich zu diesem Zeitpunkt im 3.Fachsemester befinden, müssen den Nachweis zum Vorpraktikum zwischenzeitlich erbracht haben, bzw. können die üblichen Fristen für die Teilnahme an der Klausurphase einhalten, ansonsten werden die betreffenden Studierenden für jegliche Prüfungsanmeldung für das WS 2020/21 bis zur Anerkennung/Eintragung des Vorpraktikums gesperrt.