BMBF : Zuschuss für Studierende in akuter Notlage kann beantragt werden

17.06.2020

Studierende in akuter Notlage können ab dem 16. Juni 2020 Überbrückungshilfe in einem bundesweit zugänglichen, einheitlichen Online-Tool beantragen. Die über www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellten Anträge werden automatisch an das für sie zuständige Studierendenwerk weitergeleitet, im Falle der Hochschule Koblenz an das Studierendenwerk Koblenz. Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage. Informationen zur Antragstellung, den Voraussetzungen und die wichtigsten FAQs finden Studierende der Hochschule Koblenz auf den Seiten des Studierendenwerks Koblenz unter www.studierendenwerk-koblenz.de/ueberbrueckungshilfe.