Anerkennung

Weiterführende Informationen zum Thema Anerkennung

Bitte lesen Sie sich zunächst die allgemeinen Hinweise durch. Im Anschluss folgen Sie bitte der Navigation, um zu der für Ihren Fall passenden Prozessbeschreibung zu gelangen.


Allgemeine Hinweise:

- Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen (z.B. fachbereichsinterne Wechsel der Studiengänge) findet eine Anerkennung von Modulen nur auf Antrag statt!
--> Sie müssen folglich selbst tätig werden

- Die Regel sieht vor, dass auf Basis einer Berufsausbildung Leistungen von max. 90 ECTS anerkannt werden können.

- Eine Anerkennung kann nach Einzelfallprüfung mit oder ohne Note erfolgen.
--> Dieser Punkt hängt maßgeblich davon ab, inwiefern Ihre erreichte Note umgerechnet werden kann.

- Es wird auf Modulebene anerkannt. Ein Modul ist anerkennungsfähig, wenn mit den bereits erbrachten Leistungen das zur Anerkennung beantragte Modul zu 2/3 gefüllt werden kann.
--> Eine Anerkennung von Teilleistungen (im Bachelor z.B. in B25) ist somit ausgeschlossen.

- Eine bereits im aktuellen Studium erbrachte Leistung kann rückwirkend nicht mehr anerkannt werden.
--> Zu beachten ist demnach insbesondere, dass kein laufendes Prüfungsverfahren (z.B. die Anmeldung des Erstversuches oder gar das Ableisten eines Versuchs) vorliegen darf.


Im Bachelor:
Bitte beachten Sie, dass nach §19 (8), GPO 2020, eine Antragsstellung nur im 1. Semester möglich. Betroffen von dieser Regelung sind alle Studierenden, welche das Studium nach dem 17.08.2022 aufgenommen haben.


Im MBA:
Bitte beachten Sie, dass nach §19 (4), PO 2022, eine Antragsstellung nur im 1. Semester möglich ist.


Bitte wählen Sie zunächst die für Sie relevante Anerkennungsthematik aus. Dort finden Sie genaue Hinweise zum Verfahren:


Sie planen Leistungen außerhalb des Fachbereiches abzulegen, welche Sie anrechnen lassen möchten?

Anerkennung von Studienleistungen im Auslandssemester


Sie verfügen bereits über Leistungen, welche Sie anrechnen lassen möchten?


Für Bachelor- und Masterstudierende

Anerkennung einer Berufsausbildung

Anerkennung einer an einer inländischen Hochschule/Universität erbrachten Leistung

Anerkennung einer an einer ausländischen Hochschule/Universität erbrachten Leistung


Für MBA-Studierende

Anerkennung im MBA

 

Ich verfüge über eine abgeschlossene Berufsausbildung

So funktioniert's (in 5 Schritten)

Schritt 1:
Informieren Sie sich per E-Mail im Prüfungsamt, welche Module auf Basis Ihres Ausbildungsganges anerkennungswürdig sind.
Bitte benutzen Sie für den Schriftverkehr Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse!

- Für Module, welche Anhand der Rückmeldung des Prüfungsamtes bereits geprüft sind, führen Sie bitte Schritt 2a aus.
- Für Module, welche Sie darüber hinaus als anerkennungswürdig halten, führen Sie bitte Schritt 2b aus.

Schritt 2a:
Füllen Sie pro anzuerkennendem Modul einen Antrag aus. Nur das erste Drittel des Antrages wird von Ihnen ausgefüllt.

- Senden Sie das Antragsformular per E-Mail an das Prüfungsamt.
- Legen Sie dem Prüfungsamt eine beglaubigte Kopie Ihres IHK- und Berufsschulzeugnisses vor.
(Kommen Sie hierzu bitte in den Sprechzeiten vorbei oder benutzen Sie die entsprechenden Briefkästen im 1. Stock des D-Trakt)

Schritt 2b:
Markieren in Ihrer Ausbildungsordnung, welche Inhalte aus der Ausbildung mit den Inhalten aus dem anzuerkennendem Modul übereinstimmen.
Markieren Sie die in Ihrer Ausbildung abgedeckten Inhalte außerdem in dem für Sie zugrundegelegten Modulhandbuch.
Füllen Sie pro anzuerkennendem Modul einen Antrag aus. Nur das erste Drittel des Antrages wird von Ihnen ausgefüllt.

- Senden Sie das Antragsformular, die markierte Ausbildungsordnung und die markierten Modulhandbücher per E-Mail an das Prüfungsamt.
- Legen Sie dem Prüfungsamt eine beglaubigte Kopie Ihres IHK und Berufsschulzeugnisses vor.
(Kommen Sie hierzu bitte in den Sprechzeiten vorbei oder benutzen Sie die entsprechenden Briefkästen im 1. Stock des D-Trakt)

Schritt 3:
Sofern Ihr Antrag vollständig ist, informiert Sie das Prüfungsamt per E-Mail, dass Ihr Antrag zur Prüfung an die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n weitergegeben wurde.

Hinweis:
Falls Sie innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, kommen Sie bitte erneut auf das Prüfungsamt zu.

Schritt 4:
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Anerkennungsantrages per E-Mail. Im Falle einer Annahme, werden Ihnen die entsprechenden ECTS verbucht. Bitte beachten Sie, dass Sie die ECTS aus technischen Gründen ggf. erst zu Semesterende im System angezeigt bekommen.

Schritt 5:
Bitte beachten Sie, dass Sie in Abhängigkeit zu den anerkannten ECTS ggf. in ein höheres Semester eingestuft werden.
Dies hat u.U. Folgen in Bezug auf Ihre BAföG-Anspüche und auf das Semester, in welchem Sie eine bestimmte Prüfung zwingend zum 1. Mal anmelden müssen (Stichwort "sogenannte Zwangsfünf", §4, Abs. 5 GPO 2020 (B.A.))

Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nach folgendem Schema:

  • Anerkennung von min. 30 ECTS: Einstufung in das 2. Fachsemester
  • Anerkennung von min. 60 ECTS: Einstufung in das 3. Fachsemester
  • Anerkennung von min. 90 ECTS: Einstufung in das 4. Fachsemester

Ich verfüge über Studienleistungen aus dem Inland

So funktioniert's (in 4 Schritte):

Schritt 1:
Markieren Sie (pro Modul (!)) die in Ihrem Vorstudium abgedeckten Inhalte in dem für Sie zugrundegelegten Modulhandbuch.
Markieren Sie diese Inhalte (pro Modul (!)) außerdem im Modulhandbuch der vorherigen Hochschule/Universität.
Füllen Sie den zugehörigen Antrag aus.

- Senden Sie das Antragsformular und die markierten Modulhandbücher per E-Mail an das Prüfungsamt.
(Bitte benutzen Sie für den Schriftverkehr Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse!)
- Legen Sie dem Prüfungsamt eine beglaubigte Kopie des Transcript of Records der vorherigen Hochschule/Universität vor.
(Kommen Sie hierzu bitte in den Sprechzeiten vorbei oder benutzen Sie die entsprechenden Briefkästen im 1. Stock des D-Trakt)

Schritt 2:
Sofern Ihr Antrag vollständig ist, informiert Sie das Prüfungsamt per E-Mail, dass Ihr Antrag zur Prüfung an die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n weitergegeben wurde.

Hinweis:
Falls Sie innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, kommen Sie bitte erneut auf das Prüfungsamt zu.

Schritt 3:
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Anerkennungsantrages per E-Mail. Im Falle einer Annahme, werden Ihnen die entsprechenden ECTS verbucht. Bitte beachten Sie, dass Sie die ECTS aus technischen Gründen ggf. erst zu Semesterende im System angezeigt bekommen.

Schritt 4:
Bitte beachten Sie, dass Sie in Abhängigkeit zu den anerkannten ECTS ggf. in ein höheres Semester eingestuft werden.
Dies hat u.U. Folgen in Bezug auf Ihre BAföG-Anspüche und auf das Semester, in welchem Sie eine bestimmte Prüfung zwingend zum 1. Mal anmelden müssen (Stichwort "sogenannte Zwangsfünf", §4, Abs. 5 GPO 2020 (B.A.))

Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nach folgendem Schema:

  • Anerkennung von min. 30 ECTS: Einstufung in das 2. Fachsemester
  • Anerkennung von min. 60 ECTS: Einstufung in das 3. Fachsemester
  • Anerkennung von min. 90 ECTS: Einstufung in das 4. Fachsemester

Ich verfüge über Studienleistungen aus dem Ausland

So funktioniert's (in 4 Schritte):

Schritt 1:
Markieren Sie (pro Modul (!)) die in Ihrem Vorstudium abgedeckten Inhalte in dem für Sie zugrundegelegten Modulhandbuch.
Markieren Sie diese Inhalte (pro Modul (!)) außerdem im Modulhandbuch der vorherigen Hochschule/Universität.
--> wir bitten an dieser Stelle um glaubhafte Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache.
Füllen Sie den zugehörigen Antrag aus.

- Senden Sie das Antragsformular und die markierten Modulhandbücher per E-Mail an das Prüfungsamt.
(Bitte benutzen Sie für den Schriftverkehr Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse!)
- Legen Sie dem Prüfungsamt eine beglaubigte Kopie des Transcript of Records der vorherigen Hochschule/Universität vor.
(Kommen Sie hierzu bitte in den Sprechzeiten vorbei oder benutzen Sie die entsprechenden Briefkästen im 1. Stock des D-Trakt)
--> wir bitten an dieser Stelle um glaubhafte Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache.

Schritt 2:
Sofern Ihr Antrag vollständig ist, informiert Sie das Prüfungsamt per E-Mail, dass Ihr Antrag zur Prüfung an die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n weitergegeben wurde.

Hinweis:
Falls Sie innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, kommen Sie bitte erneut auf das Prüfungsamt zu.

Schritt 3:
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Anerkennungsantrages per E-Mail. Im Falle einer Annahme, werden Ihnen die entsprechenden ECTS verbucht. Bitte beachten Sie, dass Sie die ECTS aus technischen Gründen ggf. erst zu Semesterende im System angezeigt bekommen.

Hinweis:
Um im Ausland erbrachte Noten umzurechnen, werden Tabellen herangezogen, die auf Grundlage der KMK beruhen.
Bei unvergleichbaren Notensystemen wird ein "bestanden" ausgewiesen.
Mögliche Hinweise erhalten Sie über anabin - Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen

Schritt 4:
Bitte beachten Sie, dass Sie in Abhängigkeit zu den anerkannten ECTS ggf. in ein höheres Semester eingestuft werden.
Dies hat u.U. Folgen in Bezug auf Ihre BAföG-Anspüche und auf das Semester, in welchem Sie eine bestimmte Prüfung zwingend zum 1. Mal anmelden müssen (Stichwort "sogenannte Zwangsfünf", §4, Abs. 5 GPO 2020 (B.A.))

Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nach folgendem Schema:

  • Anerkennung von min. 30 ECTS: Einstufung in das 2. Fachsemester
  • Anerkennung von min. 60 ECTS: Einstufung in das 3. Fachsemester
  • Anerkennung von min. 90 ECTS: Einstufung in das 4. Fachsemester

Ich möchte mir Studienleistungen während meines Auslandssemesters anerkennen lassen

So funktioniert's (in 6 Schritten):

Hinweis:
Die Prozessschritte 1-4 müssen vor Antritt Ihres Auslandssemesters abgeschlossen sein!

Schritt 1:
Markieren Sie (pro Modul (!)) die in Ihrem Vorstudium abgedeckten Inhalte in dem für Sie zugrundegelegten Modulhandbuch.
Markieren Sie diese Inhalte (pro Modul (!)) außerdem im Modulhandbuch der vorherigen Hochschule/Universität.
--> wir bitten an dieser Stelle um glaubhafte Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache.
Füllen Sie den zugehörigen Antrag aus.

Bei dem Antragsformular handelt es sich um ein Standardformular, welches nicht eigens auf die Anerkennung der zukünftigen Leistungen hin angepasst wurde.

- Senden Sie das Antragsformular und die markierten Modulhandbücher per E-Mail an das Prüfungsamt.
(Bitte benutzen Sie für den Schriftverkehr Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse!)

Schritt 2:
Sofern Ihr Antrag vollständig ist, informiert Sie das Prüfungsamt per E-Mail, dass Ihr Antrag zur Prüfung an die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n weitergegeben wurde.

Hinweis:
Falls Sie innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, kommen Sie bitte erneut auf das Prüfungsamt zu.

Schritt 3:
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Anerkennungsantrages per E-Mail.

Schritt 4:
Sie bestätigen die Anmeldung (als Antwort aus die E-Mail in Schritt 3) vor Antritt Ihres Auslandssemesters.

Schritt 5:
Im Anschluss an Ihr Auslandssemester (die Auslandsphase muss zuvor bestanden sein! - vgl. hierzu den Prozess zum Auslandssemester) legen Sie dem Prüfungsamt das Transcript of Records der ausländischen Hochschule vor.
--> wir bitten an dieser Stelle um glaubhafte Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache.

Schritt 6:
Abhängig von Schritt 5 entstehen die Möglichkeiten a) und b)

a) Wir verbuchen auf Basis Ihrer erreichten Leistungen die vereinbarten Module.
b) Sollte eine Meldung Ihrerseits ausbleiben, oder die Module im Ausland nicht bestanden/nicht angetreten sein, so werden die vereinbarten Module mit Ende des laufenden Semesters auf "nicht bestanden - 5,0" gesetzt und Ihnen entsteht ein Fehlversuch.

Hinweis:
Um im Ausland erbrachte Noten umzurechnen, werden Tabellen herangezogen, die auf Grundlage der KMK beruhen.
Bei unvergleichbaren Notensystemen wird ein "bestanden" ausgewiesen.
Mögliche Hinweise erhalten Sie über anabin - Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen

Ich möchte mir Studienleistungen für meinen MBA anerkennen lassen

So funktioniert's (in 4 Schritten):

Schritt 1:
Machen Sie sich mit den allgemeine Informationen vertraut:

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen im MBA Fernstudienprogramm ist durch §19 der Prüfungsordnung geregelt.

Die Prüfung auf Anerkennung erfolgt

  • für Interessenten des MBA Fernstudienprogramms gegen eine Gebühr in Höhe von 100,- Euro pro Antrag (wird bei Immatrikulation erstattet)
  • für immatrikulierte Studierende des MBA Fernstudienprogramms kostenfrei

Die Anerkennung ist nur modulfüllend möglich. Einzelne Kurseinheiten können nicht anerkannt werden.

Pro Antrag kann nur eine Anerkennung erfolgen.

Schritt 2:
Markieren Sie (pro Modul (!)) die in Ihrem Vorstudium abgedeckten Inhalte in dem für Sie zugrundegelegten Modulhandbuch.
Markieren Sie diese Inhalte (pro Modul (!)) außerdem im Modulhandbuch der vorherigen Hochschule/Universität.
Füllen Sie den zugehörigen Antrag aus.

- Senden Sie das Antragsformular und die markierten Modulhandbücher per E-Mail an das MBA-Team.
(Bitte benutzen Sie für den Schriftverkehr Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse!)
- Legen Sie dem MBA-Team eine beglaubigte Kopie des Transcript of Records der vorherigen Hochschule/Universität oder Ihres sonstigen Leistungsnachweises vor.

Hinweis:
Sämtliche Nachweise sind in schriftlicher Form an:

Hochschule Koblenz
MBA-Team
Joseph-Rovan-Allee 2
53424 Remagen

einzureichen.

Schritt 3:
Sofern Ihr Antrag vollständig ist, informiert Sie das MBA-Team per E-Mail, dass Ihr Antrag zur Prüfung an die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n weitergegeben wurde.

Hinweis:
Falls Sie innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, kommen Sie bitte erneut auf das MBA-Team zu.

Schritt 4:
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Anerkennungsantrages per E-Mail. Im Falle einer Annahme, werden Ihnen die entsprechenden ECTS verbucht. Bitte beachten Sie, dass Sie die ECTS aus technischen Gründen ggf. erst zu Semesterende im System angezeigt bekommen.

Weiterfühende Dokumente

Antrag/Verfahren

FAQ

Dies ist möglich. Es kommt darauf an, wie viele ECTS Sie anerkannt bekommen. Ab 30 anerkannten ECTS rücken Sie in das 2. Fachsemester, ab 60 ECTS in das 3. Fachsemester etc. Beachten Sie, dass durch die Einstufung in ein höheres Fachsemester evtl auch Prüfungsleistungen zügiger abzuleisten sind.

Jein. Sollten Sie über Studienleistungen aus einem artverwandten Studiengang verfügen, so werden positive wie auch negative Leistungen anerkannt, also sowohl eine 1,0 als auch eine 5,0. Sollten Sie jedoch über Leistungen aus einem nicht antverwandten Studiengang verfügen oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, so werden lediglich die positiven Leistungen anerkannt.

Mit Fragen zur Anerkennung können Sie sich gern an Frau Nemesh-Baier unter der 02642 932 350 oder per E-Mail an pamt-wiso@rheinahrcampus.de wenden.

Ja, dies ist möglich und muss in jedem Fall individuell geprüft werden. Halten Sie hierzu Rücksprache mit Herrn Mauel unter der 02642 932 350 oder per E-Mail an mauel(at)rheinahrcampus.de.

Eine Anrechnung von im Auslandssemester erbrachten Leistungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur auf Antrag möglich. Eine Anrechnung ist nur auf Modulebene möglich. Sie müssen sich in einer verpflichtenden Praxisphase befinden und das Modul muss seitens des Modulverantwortlichen anerkennungsfähig sein. Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Modulverantwortlichen ist hier von Vorteil.