Modul B 02: Wirtschafts- und Arbeitsrecht

Allgemeine Informationen

Rechtliche Zusammenhänge und Fragestellungen gehören zum Alltag in Unternehmen. In Zeiten von zunehmendem Wettbewerb geraten wettbewerbs- und urheberrechtliche Fragestellungen mehr und mehr in den Vordergrund. Diese und ähnliche Probleme können durchaus weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen haben und auch eine persönliche Haftung des Unternehmers nach sich ziehen.

Neben der Frage des Bestehens materiell-rechtlicher Ansprüche müssen auch die Durchsetzbarkeit (und Abwehr) von Forderungen des Unternehmens sowie die Sicherung von Kreditierungen und Vorleistungen (insbesondere in der Insolvenz des Vertragspartners) bewertet werden können. Daher ist die Beherrschung eines juristischen Grundwissens für einen Unternehmer unerlässlich. Rechtsprobleme müssen zudem im Unternehmen nicht nur gelöst, sondern zunächst in der Praxis frühzeitig als solche erkannt werden, was eine gewisse Sensibilisierung für juristische Fragestellungen erfordert. Der Unternehmer muss auch in der Lage sein, erkannte Probleme mit Juristen zu kommunizieren.

Dies gilt in aller erster Linie für den umfassenden Bereich des Vertragsrechts. Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Kaufverträgen sind in Betrieben ebenso an der Tagesordnung wie Konflikte mit Auftraggebern, Kunden, Dienstleistern, Kreditgebern, Vermietern und Telekommunikationsunternehmen. Zunehmende Bedeutung gewinnt dabei der Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts, der immer häufiger Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen ist.

Auch der Bereich des Arbeitsrechts mit seinen vielfältigen Fragestellungen sowohl aus dem individuellen als auch aus dem kollektiven Arbeitsrecht ist in Unternehmen permanent präsent und für zahlreiche Entscheidungen relevant. Dies gilt sowohl für den Bereich der Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte als auch für den Bereich der Gestaltung und Abwicklung von Arbeitsverträgen. Von großer Wichtigkeit sind auch die Möglichkeiten und Grenzen der juristischen Auseinandersetzungen im arbeits-rechtlichen Verfahren.

Die Grundprobleme des Kaufrechts und die praktische Anwendung von Gesetzen werden dargestellt. Dies gilt sowohl für den nationalen Bereich, als auch für den immer wichtiger werdenden grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr (z.B. Internationaler Geschäftsverkehr, UN-Kaufrecht, EGBGB). Die Basis des Wirtschaftsrechts, die vertragliche Vereinbarung, wird in ihren Grundstrukturen, aber auch in ihren praktischen Ausgestaltungen und deren Grenzen erschlossen.

Neben den materiell-rechtlichen Fragen wird ein besonderer Fokus auf die Frage der Durchsetzung der Ansprüche und der damit verbundenen Kosten und Risiken gelegt (Rechtsdurchsetzung, Rechtsanwaltsgebühren). Auch auf die Kommunikation mit Juristen in wirtschaftsrechtlichen Fragen wird vorbereitet.

Im Mittelpunkt der Kurseinheit stehen typische Rechtsprobleme des Wirtschaftslebens. Die Grundzüge des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Marken und Urheberrechts, des Internetrechts sowie des Rechts der Kreditsicherung werden vermittelt. Grundkenntnisse der Kreditsicherung sind nicht nur für die Fragen der Finanzierung des eigenen Unternehmens wichtig, sondern auch für wichtige Fragen der Kreditierung von Waren und anderen Leistungen an Kunden. Dabei helfen auch die Kenntnisse des Insolvenzrechts, die die im Unternehmen Handelnden zusätzlich dazu befähigen, auch ihre persönliche Haftung einzuschätzen.

Wettbewerbsrechtliches Verhalten von Konkurrenten soll eingeschätzt werden können, um selbst Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht zu vermeiden. Insbesondere die Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen des weiten Feldes des Internetrechts sind für die Anforderungen modernem unternehmerischen Handelns unerlässlich.

Die rechtlichen Vor- und Nachteile unternehmenstragender Gesellschaftsformen werden vorgestellt. Personengesellschaften werden ebenso behandelt wie die – reformierte – GmbH (Gründung, Haftung, Reform) und die an Bedeutung gewinnende Limited. Neben den Unterschieden in Gründung und Auseinandersetzung und den Möglichkeiten der kreativen vertraglichen Gestaltung der Unternehmen bildet die persönliche Haftung der Handelnden einen weiteren Schwerpunkt der Kurseinheit. Dies gilt nicht nur für die Haftung der Gesellschafter der Personengesellschaften, sondern auch für die Handelnden und in Kapitalgesellschaften. Die persönlichen Haftungsrisiken von Gesellschaftern und GmbH-Geschäftsführern sollen erkannt werden können. Die erworbenen Kenntnisse sollen dazu beitragen, die richtige Wahl zwischen den Unternehmensformen zu treffen und haftungs- und steuerrechtliche Fragen auch in der Kommunikation mit Juristen und Steuerberatern abwägen und einschätzen zu können. 

Es wird eine Einführung in das Arbeitsrecht mit den Grundstrukturen des kollektiven und des individuellen Arbeitsrechts gegeben. Schwerpunkt bilden dabei das individuelle Arbeitrecht sowie verschiedene Problemkreise des Betriebsverfassungsrechts. Arbeitsrechtliche Probleme sind in jedem Betrieb an der Tagesordnung, dies gilt sowohl für die Frage der Gestaltung der Arbeitsverträge, als auch für die sich daraus ergebenden Pflichten der Beteiligten.

Die in der unternehmerischen Praxis häufig vorkommenden arbeitsrechtlichen Situationen wie Bewerbungen oder die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sollen rechtlich eingeschätzt und Fehler vermieden werden. Das gilt auch für die Führung und Vermeidung arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.

Wesentliche (rechtliche) Rechte und Pflichten des Unternehmers bzgl. der betrieblichen Mitbestimmung werden aufgezeigt.