Prüfungsrücktritt

Prüfungsrücktritt

Ein Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung ist grundsätzlich nur innerhalb der jeweiligen An-/Abmeldefristen möglich. Nach Ablauf der An-/Abmeldefrist sind Sie verbindlich zu den Prüfungen angemeldet.

Bei Pflichtanmeldungen zu einzelnen Prüfungen ist keine Abmeldung möglich. Vergleichen Sie hierzu die für Sie gültige Prüfungsordnung.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie daran erinnern, dass es weder notwendig noch sinnvoll ist, ärztliche Atteste während einer bestehenden akuten Krankheit persönlich im Fachbereich abzugeben.

Nutzen Sie dafür das Postfach des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften hinter der Kaffeeinsel im Eingangsbereich oder alternativ den Postweg.

 

Bei Fragen rund um das Thema Prüfungsrücktritt/ Prüfungsunfähigkeit wenden Sie sich bitte an die nachfolgende E-Mail-Adresse:

kr-wiwi(at)hs-koblenz.de.


Sollten Sie während der Prüfungsphase erkranken (Prüfungsunfähigkeit), beachten Sie bitte folgendes, zwingend vorgeschriebenes Vorgehen, um von der Prüfung zurückzutreten:

  • Sie haben sich unverzüglich, d. h. spätestens am dritten Werktag nach der versäumten Prüfung, krankzumelden.
  • Alle genannten Unterlagen müssen fristgerecht, unterschrieben und im Original beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Ein fristgerechtes Einschreiben per Post ist ebenso möglich. Hier ist der Poststempel (Abgabe des Einschreibens bei der Post) entscheidend, ansonsten ist der Zugang entscheidend.
  • Die Übersendung der Unterlagen ist nur dann fristwahrend, wenn Originale in ordnungsgemäßer Form und mit ordnungsgemäßem Inhalt unverzüglich beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.
  • Telefonische Krankmeldungen oder Krankmeldungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
  • Unabhängig davon, ob Sie sich zum ersten oder wiederholten Male zu Prüfungsleistungen krankmelden, müssen Sie immer die erste Seite des Formulars vollständig selbstständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Jede Art der Bescheinigung (gleich ob Attest, AU, zweiter Seite des Prüfungsunfähigkeitsformulars oder amtsärztliches Attest) muss von der behandelnden Ärztin/Psychotherapeutin oder des behandelnden Arztes/Psychotherapeuten unterschrieben und mit einem Praxisstempel versehen werden.

Abhängig davon, ob Sie sich zum ersten oder wiederholten Male zu einer Modulprüfung krankmelden, gilt über das oben beschriebene Vorgehen hinaus zusätzlich Folgendes:

Achtung:
Bei erster oder wiederholter Anzeige der Prüfungsunfähigkeit werden unterschiedliche Dokumente benötigt! Vgl. Punkt 1. bis 3.

Sie müssen mit den benötigten Unterlagen ein einfaches ärztliches/psychotherapeutisches Attest einreichen. Hierzu kann die behandelnde Ärztin/Psychotherapeutin oder der behandelnde Arzt/Psychotherapeut entweder die zweite Seite des Prüfungsunfähigkeitsformulars ausfüllen, ein einfaches ärztliches/psychotherapeutisches Attest nach praxiseigener Vorlage verfassen oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellen.

Sollten Sie dual oder berufsbegleitend studieren und die Original-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen, müssen Sie auf jeden Fall die zweite Seite des Prüfungsunfähigkeitsformulars ausfüllen oder ein einfaches ärztliches/psychotherapeutisches Attest nach praxiseigener Vorlage verfassen lassen, da die Dokumente im Original einzureichen sind. Eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.

Sie müssen ein qualifiziertes ärztliches/psychotherapeutisches Attest einreichen. D. h. Ihr behandelnder Arzt/Psychotherapeut (m/w) muss die zweite Seite des Prüfungsunfähigkeitsformulars ausfüllen, abstempeln und unterschreiben.

Das qualifizierte ärztliche/psychotherapeutische Attest muss Bezeichnung der Krankheitssymptome enthalten, die den Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt erkennen lassen, dass eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Der Wortlaut „es liegt aufgrund von Krankheit eine Prüfungsunfähigkeit vor“ oder lediglich das Wort „Gastroenteritis“ kann den Prüfungsausschuss bzw. Prüfungsamt die Tatsache der Prüfungsunfähigkeit nicht erkennen lassen.

Sie müssen mit dem unter Punkt 2. erläuterten qualifizierten ärztlichen/psychotherapeutischen Attest zusätzlich ein amtsärztliches Attest einreichen. Die Regelungen bzgl. der Frist zur Einreichung der Unterlagen gilt auch für die Einreichung eines amtsärztlichen Attestes.

Füllen Sie die erste Seite des Prüfungsunfähigkeitsformular aus (Wichtig: Handschriftliche Unterschrift zwingend erforderlich) und fügen Sie eine Kopie Ihres positiven PCR-Tests hinzu. Dies senden Sie ausnahmsweise per Mail an kr-wiwi(at)hs-koblenz.de.

Von Rückfragen bzgl. des Eingangs Ihrer Krankmeldung bzw. der Stundung Ihres/r Prüfungsversuchs/e bitten wir bis 6 Wochen nach Beendigung der Prüfungsphase abzusehen. Sobald alle Krankmeldungen bearbeitet wurden, erhalten Sie eine Information per E-Mail und/oder einen schriftlichen Bescheid.

Ausfüllhilfe

Welche Dokumente muss ich im Falle einer Erkrankung erreichen?

(Bitte achten Sie darauf, welcher der dargestellten Fälle auf Sie zutrifft.)

Im Fall einer Coronaerkrankung

NUR IM FALL VOM POSITIVEN CORONAERGEBNIS: Beide Dokumente dürfen per Mail versandt werden an <a class="link-mail" href="mailto:kr-wiwi@hs-koblenz.de">kr-wiwi@hs-koblenz.de</a>

2. oder wiederholtes Versäumnis der gleichen Modulprüfung(en)

Beispiel: Prüfung "Grundlagen der Kosten-Leistungsrechnung" im Sommersemester 2022 erkrankt und im WS 2022/2023 erneut erkrankt.

Wie muss ich Seite 1 des Prüfungsunfähigkeitsformular ausfüllen?