Anerkennung & Anrechnung
Hier finden Sie alle Informationen zur Anerkennung hochschulischer sowie Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
Allgemeines zu den Themen Anerkennung und Anrechnung
Bereits erworbene Kompetenzen sollen nicht mehrfach abgefragt werden und Studienzeiten sollen qualitätsgesichert und sinnvoll verkürzt werden.
Anerkennung = hochschulisch erworbene Kompetenzen oder Qualifikationen
Gem. der Prüfungsordnung kann die Anerkennung nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen und begründet werden.
Anrechnung = außerhochschulisch erworbene Kompetenzen (Kenntnisse und Fähigkeiten)
Gem. der Prüfungsordnung muss die Anrechnung abgelehnt werden, wenn Leistungen nicht gleichwertig (nach Inhalt und Niveau) sind.
- Anträge auf Anerkennung und Anrechnung können erst gestellt werden, wenn Studierende im jeweiligen Studiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Koblenz eingeschrieben sind.
- Vorabprüfungen (bei der Bewerbung oder aufgrund einer allgemeinen Studienberatung) sind grundsätzlich nicht möglich.
- Anträge auf Anerkennung und Anrechnung sind zu stellen, bevor sich Studierende im Prüfungsverfahren des jeweiligen Moduls befinden, also bevor sie sich z. B. erstmals zu einer Prüfung angemeldet haben.
- Anträge auf Anerkennung und Anrechnung sind innerhalb des ersten Studiensemesters zu stellen.
- Empfehlung zum Zeitpunkt der Antragsstellung: so früh wie möglich, spätestens aber bis drei Wochen vor dem Ende der An- und Abmeldefrist zu den Prüfungen. Diese Vorlaufzeit wird mindestens benötigt, um die Anerkennung/Anrechnung zu überprüfen und zu bescheiden.
- Waren Studierende bereits in einem vergleichbaren/verwandten Studiengang eingeschrieben, erfolgt prinzipiell die Einstufung ins zweite Fachsemester. Bewirkt anschließend ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus dem vorherigen Studium, dass eine gewisse Zahl an Modulen (und damit auch an ECTS-Punkten) anerkannt werden, wird von Amts wegen eine Heraufstufung der Fachsemesterzahl vorgenommen.
- Bei der Anerkennung von hochschulischen Leistungen wird gemäß der Prüfungsordnung i. V. m. § 25 Abs. 3 HochSchG Rheinland-Pfalz auch die Versuchszählung übernommen.
- Schriftlicher Antrag der Studierenden auf Anerkennung, in dem dargestellt wird
- auf welches Modul/ auf welche Module sich der Antrag bezieht (die Modulbeschreibungen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften sind in ihrer aktuellen Fassung auf unserer Homepage abrufbar) und
- welches Modul/ welche Module der vorherigen Hochschule/Universität mit diesem Modul/diesen Modulen korrespondieren (z. B. das Modul „Grundlagen der Volkswirtschaftslehre“ der Universität Mannheim korrespondiert mit dem Modul „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ des FB Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Koblenz).
- Im Anerkennungsverfahren könnten auch zwei oder mehrere Module zusammengefasst zur Anerkennung eines Modules dienen.
- Umgekehrt könnte es auch möglich sein, dass für ein umfangreicheres, erfolgreich absolviertes Modul zwei/ mehrere Module im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften anerkannt werden.
- Aktuelle beglaubigte Leistungsübersicht/ beglaubigter Notenspiegel aus dem vorherigen Studium. Alternativ ist es auch möglich, eine von der Hochschule bestempelte und unterschriebene Notenübersicht/Leistungsübersicht einzureichen. Ein einfacher Auszug aus dem Online-Portal ist nicht ausreichend. Darüber hinaus ist eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
- Modulbeschreibungen der einzelnen Module, die auf eine mögliche Anerkennung geprüft werden sollen. WICHTIG: Bitte nur die einzelnen Modulbeschreibungen vorlegen, kein komplettes Modulhandbuch.
- Schriftlicher Antrag auf Anrechnung, in dem dargestellt wird
- auf welches Modul/auf welche Module sich der Antrag bezieht (die Modulbeschreibungen des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften sind in ihrer aktuellen Fassung auf unserer Homepage abrufbar) und
- welche erworbenen Kompetenzen (z. B. Weiterbildung, Ausbildungsbestandteile, Zertifikatskurse, Erfahrungen aus der Berufspraxis o. Ä.) mit diesem Modul/diesen Modulen korrespondieren (z. B. das Lernfeld „Jahresabschluss analysieren und bewerten“ der Berufsschule korrespondiert mit dem Modul „Jahresabschluss“ der Hochschule Koblenz),
- Abschluss- und Prüfungszeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnisse (jeweils amtlich beglaubigt)
- ggf. eigenes (Anrechnungs-)Portfolio, Arbeitsproben, Stellenbeschreibungen oder Publikationen
- Es muss zudem dargestellt werden, warum Studierende der Auffassung sind, dass Ihre z. B. in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen als gleichwertig mit dem betreffenden Modul / mit den betreffenden Modulen der Hochschule anzusehen sind. Diese Gleichwertigkeit müssen Studierende begründen. Das heißt, dass Studierende darlegen müssen, dass sie nicht nur die entsprechende Prüfung z. B. an der Berufsschule bestanden haben, sondern dass auch die Lehrinhalte dieses Fachs an der Berufsschule mit den Lehrinhalten des betreffenden Moduls als gleichwertig anzusehen sind (z. B. durch Vorlage des Rahmenlehrplans der Berufsschule, aus dem die Inhalte und die Anzahl der Unterrichtsstunden des betreffenden Fachs hervorgehen).
- Eine Anrechnung von Leistungen kann nur bis maximal zur Hälfte der im Studiengang zu erwerbenden ECTS-Punkte erfolgen (HochSchG Rheinland-Pfalz § 25 Abs. 4).
Unter Formulare & Dokumente finden Sie eine Vorlage für den "Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen", den Sie bitte ausfüllen und mit allen dort aufgeführten - für Ihre Anerkennung relevanten - Unterlagen zu Händen des Prüfungsausschusses im Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften einreichen.
Anerkennung von Sprachmodulen aus dem CCS
Ab dem Sommersemester 2022 bietet der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften die Sprachmodule Französisch I-III und Spanisch I-III nicht mehr eigenständig an. Studierende haben die Möglichkeit, die Sprachmodule am CCS (Centre for Communication Studies) zu absolvieren, sofern diese im jeweiligen Semester angeboten werden.
Eine Anerkennung von Sprachmodulen des CCS ist grundsätzlich in den WIWI-Bachelorstudiengängen möglich. Ausnahmen stellen die Module Chinesisch A1-A2 und Business English I-III dar. Diese Module müssen im Fachbereich abgelegt werden.
Eine Anerkennung in einem Masterstudiengang ist nicht möglich.
- Sie sind in einem Bachelorstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben.
- Sie haben im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften noch kein Elective bzw. noch nicht alle Electives verbindlich angemeldet bzw. nicht bestanden/bestanden.
- Hinweis: Eine Anerkennung als freiwillige Leistung ist ausgeschlossen.
- Sie melden sich beim CCS zu dem entsprechenden Sprachmodul an. Es gelten die Fristen des CCS, nicht des Fachbereiches.
- Eine zusätzliche Anmeldung im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ist nicht möglich und auch nicht notwendig.
- Sie besuchen die Vorlesungen, legen die Prüfung ab und bestehen die Prüfung. Es gelten für das Ablegen von Prüfungen die jeweiligen Prüfungsformen des CCS.
- Den Nachweis über das bestandene Modul reichen Sie in beglaubigter Kopie zusammen mit einem Antrag auf Anerkennung im Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften ein. Bitte verwenden Sie die Vorlage "Antrag auf Anerkennung_für CCS-Sprachmodule im FB WIWI" unter Formulare und Dokumente für den Antrag.
- Grundsätzlich gilt auch hier, dass der Antrag auf Anerkennung von Leistungen, die nach dem ersten Studiensemester erworben werden, innerhalb eines Semesters (dem Semester des Erwerbs) zu stellen ist.
- Der Antrag wird zeitnah bearbeitet und Sie erhalten eine entsprechende Rückmeldung durch den Prüfungsausschuss.
- Sie müssen sich nicht im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften melden, wenn Sie ein Sprachmodul des CCS nicht bestanden haben.
- Sollten Sie die Prüfung am CCS nicht bestehen, werden Sie vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften nicht zur Wiederholungsprüfung angemeldet.
- Es obliegt Ihnen, ob Sie das Modul erneut beim CCS belegen oder ob Sie im Fachbereich ein anderes Modul anmelden möchten.
Stand: 01.03.2022