Modul B 03 I: Externe Rechnungslegung und Besteuerung

Allgemeine Informationen

Zentrale Aufgabe des Rechnungswesens ist die Informationsbereitstellung sowohl für unternehmensinterne wie auch externe Personen. Es ist daher ein wesentliches Werkzeug zur (betrieblichen) Entscheidungsfindung. Jedoch müssen hierbei Informationen geliefert werden, die auf die jeweils zu bearbeitenden Entscheidungsprobleme abgestimmt sind. Deshalb haben sich verschiedene Teilgebiete des Rechnungswesens herausgebildet, die als externes bzw. internes Rechnungswesen bezeichnet werden (extern: Buchführung, Jahresabschluss; intern: Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzierungsrechnung, Controlling, Betriebsstatistik, Vergleichs- und Planungsrechnung).

Das hier behandelte externe Rechnungswesen ist von seiner Konzeption her grundsätzlich für die Informationsvermittlung an (fremde) Dritte konzipiert, wie es beispielsweise beim Jahresabschluss der Fall ist, an dem z.B. Banken, Lieferanten, Arbeitnehmer usw. interessiert sind. Ferner dient es zur Rechenschaft gegenüber Gesellschaftern und als rechtsbelastbare Dokumentation des Unternehmensgeschehens. Das interne Rechnungswesen hingegen dient primär dazu, das Betriebsgeschehen zu planen bzw. kontrollieren.

Die Zielsetzung ist es, ein betriebswirtschaftliches Grundverständnis in den Kerndisziplinen des externen Rechnungswesens zu vermitteln und hierbei insbesondere ihre Verzahnungen sowie Auswirkungen zu erkennen und somit für die Übernahme bzw. Bearbeitung betriebswirtschaftlicher (Leitungs-)Aufgaben zu befähigen.

Die Buchhaltung in Form der doppelten Buchführung stellt das Fundament bzw. Herzstück der Rechnungslegung dar. Auf sie bauen alle anderen Rechnungslegungsbereiche bzw. -instrumente auf. Ihr kommt damit eine zentrale Stellung bzw. Bedeutung zu. Insofern gehört sie bei jedem Volks- und Betriebswirt zum Handwerkszeug. Die erlangten Kenntnisse und Techniken sind grundlegende Voraussetzungen für weiterführende wirtschaftliche Fragestellungen und zu bewältigende Aufgaben im Rechnungswesen.

Die wesentlichen Regeln zur Führung der Handelsbücher und insbesondere im Rahmen der doppelten Buchführung typische Buchungsvorgänge in einem Industrie-, Handels- bzw. Dienstleistungsunternehmen werden aufgezeigt.

Im Einzelnen werden die Aufgaben der Buchführung, die Bebuchung und der Abschluss von Erfolgs- und Bilanzkonten und die Erstellung bzw. der grundlegende Aufbau  einer Bilanz und GuV erläutert.

Jahresabschlüsse sind eine Symbiose aus Zahlen, Texten und Abbildungen. Sie stellen das Spiegelbild der finanziellen und wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens dar und geben Rechenschaft über den Erfolg sowie das anvertraute Kapital und damit auch über die Managementleistung der Gesellschaft. Neben den einzelnen Organen der Gesellschaft sind insbesondere auch die Gläubiger, Mitarbeiter (-vertretungen), Shareholder oder auch die interessierte Öffentlichkeit an der Entwicklung der Unternehmung interessiert.

Der Geschäftsleitung obliegt verantwortungsgemäß die Führung des Rechnungswesens. Ihr dient es aber nicht nur als Rechenschafts- und Dokumentationsinstrument, sondern insbesondere auch für die Bereitstellung von Informationen für Unternehmensentscheidungen. Insofern sind profunde Kenntnisse des Rechnungswesens unverzichtbare Voraussetzung für betriebswirtschaftliches Handeln. Wissen und Verstehen der Regeln über Ansatz, Bewertung und Ausweis sowie ihrer Folgen der im Unternehmen aufgetretenen Geschäftsvorfälle sind unabdingbar für gestaltende leitende Tätigkeiten in einer Gesellschaft.

Die Rechtsvorschriften, die für den handelsrechtlichen Einzelabschluss und für die Steuerbilanz maßgeblich sind, werden erläutert. Hierdurch können Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften im Jahresabschluss bzw. in der Steuerbilanz rechtskonform abgebildet und die für eine Abschlusserstellung notwendigen Abschlussarbeiten vorgenommen werden.

Ferner werden die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Ausweis als Instrumente der Bilanzpolitik vorgestellt, aber zugleich auch ihre Grenzen als Sachverhaltsgestaltung und -abbildung erläutert. Darüber hinaus werden die Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen Einzelabschluss und der Steuerbilanz vermittelt.

Die Vielzahl der unternehmerischen Geschäftsvorfälle und Entscheidungen lösen regelmäßig auch bestimmte steuerliche Folgen aus. Die Kenntnisse der Auswirkungen bzw. Wirkungsweisen sind für die Beurteilung/ Abwägung unternehmerischer Entscheidungen Voraussetzung, da hierdurch nicht selten auch langfristige Strukturen bestimmt sind.

Die wichtigsten betrieblichen Steuerarten (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) werden in ihren Grundzügen und Systematiken erläutert. Hierzu zählen auch Grundtatbestände der Abgabenordnung. Den Kreis der Steuerpflichtigen der jeweiligen Steuerart zu bestimmen sowie die jeweilige Bemessungsgrundlage der einzelnen Steuerart ermitteln zu können, ist Ziel dieser Kurseinheit.

Auch die Auswirkungen der einzelnen im Unternehmen aufgetretenen Geschäftsvorfälle hinsichtlich ihrer steuerlichen Bedeutung und Wirkung  sollen eingeordnet bzw. beurteilt werden können.

Börsennotierte Unternehmen innerhalb der Europäischen Union haben seit 2005 ihren Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards der IAS/IFRS zu erstellen. Diese Regelungen weichen zum Teil erheblich von den Vorschriften des HGB ab, da der IAS/ IFRS-Abschluss eine andere Zielsetzung als der handelsrechtliche Jahresabschluss verfolgt. Beim IFRS/IAS-Abschluss steht ausschließlich die Informationsvermittlung im Vordergrund. Die Kapitalmarktteilnehmer sollen entscheidungsnützliche Informationen durch den Abschluss für ihre Anlageentscheidungen bereitgestellt bekommen.

Der Aufbau bzw. die Struktur sowie die Zielsetzung der internationalen Rechnungslegungsnorm werden aufgezeigt. Ferner werden die Unterschiede zwischen der deutschen (handelsrechtlichen) Rechnungslegung und der internationalen Rechnungslegung (IAS/IFRS) herausgearbeitet und auch die Möglichkeiten und Grenzen der Bilanzierung nach internationalen Regeln vermittelt. Unternehmerische Geschäftsvorfälle sollen rechtskonform im Abschluss darstellt werden können.