Im Studium
Fragen & Antworten
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Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Ja, das ist möglich, muss jedoch frühzeitig mit dem Kooperationsunternehmen geklärt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Studienberatung.
Ja, Urlaubstage müssen nachgeholt werden. Krankheitstage nicht.
Die Vorlesungen beginnen im Sommersemester immer in der Kalenderwoche 12 und enden mit der Klausurenphase, im Wintersemester beginnen die Vorlesungen immer in der 40. Kalenderwoche. Weitere Informationen hier.
Eine Beschreibung zum Ablauf der Praxisphase finden Sie im Modulhandbuch Ihres Studiengangs.
Hier kommen Sie zum Leitfaden für die Praxisphase.
Sofern die Nachschreibetermine nicht bestandener Modulprüfungen eingehalten werden, hat dies keine weitere Auswirkung. Haben Sie Modulprüfungen im letzten Versuch abschließend nicht bestanden, werden Sie vom Studium exmatrikuliert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
Hier kommen Sie zum Leitfaden für die Praxisphase.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Studienberatung.
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(Vor-)Praktikum
Studierende an allgemeinen Hochschulen und Fachhochschulen leisten ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum entweder vor, während oder nach Abschluss ihres Studiums ab. Ebenso sind nicht vorgeschriebene Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium aus Zweckmäßigkeitsgründen abgeleistet werden, denkbar. Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule oder der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf ein und erfüllen somit die Voraussetzungen für abhängige Beschäftigte nach §2 Abs.1 Nr.1 SGB VII. Unerheblich ist für die unfallversicherungsrechtliche Bewertung der Praktika, ob diese in Studien- und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleistet werden. Zuständig ist der für das Praktikumunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (§ 133 Abs. 1 SGB VII).
Deshalb fordert die Hochschule in den Teilstudienplänen für die Praxisphase, dass ein Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen wird, in dem der Versicherungsschutz geregelt wird.
Bei Exkursionen u. dergleichen, auch in Betrieben, besteht dagegen Unfallversicherungsschutz für die Studierenden, siehe Anlage.
Bei der Beurteilung des Versicherungsschutzes kommt es - ebenso wie im Schulbereich - darauf an, ob die Tätigkeit dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule zuzurechnen ist. Erforderlich ist stets, dass zwischen der Aus- und Fortbildung an der Hochschule und der Tätigkeit des Studierenden ein wesentlicher innerer Zusammenhang besteht. Dieser Zusammenhang ist bei Studenten nur hinsichtlich der studienbezogenen Tätigkeiten gegeben, die in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Hochschule und deren Einrichtungen verrichtet werden. Zu dem Kreis dieser Tätigkeiten rechnet neben der unmittelbaren Teilnahme an Hochschulveranstaltungen auch das Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen, wie Universitätsbibliotheken, Seminare und Institute für Studienzwecke oder die Beteiligung an Exkursionen, nicht jedoch Studien oder Arbeiten in der privaten bzw. häuslichen Sphäre, auch wenn sie als Vorbereitung für das Examen erforderlich sind.
Entscheidend kommt es immer darauf an, dass die Tätigkeit - wenn sie unter Versicherungsschutz stehen soll - dem organisatorischen Verantwortunsgbereich der Hochschule zuzurechnen ist.
Bei einer Projektphase in einem Betrieb besteht dieser "unmittelbare zeitliche und räumliche Zusammenhang mit der Hochschule und deren Einrichtungen" regelmäßig nicht, da sich dann die Studierenden über einen längeren Zeitraum nicht in den Räumlichkeiten der Hochschule befinden.
Allenfalls kann der für den Unfallversicherungsschutz durch die UK RLP geforderte "organisatorische Verantwortungsbereich der Hochschule" ausnahmsweise bejaht werden, wenn diese Tätigkeit zweifelsfrei durch die Hochschule Koblenz "verantwortet wird" d.h. wenn die Studierenden dann dort immer nur eine Aufgabenstellung der Hochschule bearbeiten und wenn dann immer ein Verantwortlicher der Hochschule (Mitarbeiter oder Professor, nicht der "studentische Projektleiter") anwesend ist.
Anfragen zum Unfallversicherungsschutz Studierender beantwortet die Unfallkasse RLP:
Versicherungsrechtliche Anfragen
Sie haben Fragen und benötigen Unterstützung? Wir helfen Ihnen gern weiter. Kontaktieren Sie uns unter:
Telefon: 02632 960-3710
E-Mail: anfragen@ukrlp.de
Weitere Informationen zum gesetzlichen Unfallschutz, hier und hier.
Der Prüfungsausschuss des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften hat in seiner ersten Sitzung des Wintersemesters 2023/2024 einen neuen Beschluss zu den Abmeldefristen der Pflichtmodule, Schwerpunktmodule und Electives/Wahlpflichtmodule (1. bis 4. Semester gem. Studienverlaufsplan) gefasst:
Der Zeitraum der Anmeldefrist für die oben genannten Prüfungsleistungen des ersten bis vierten Semesters gemäß Studienverlaufsplan bleibt unverändert. Sie beginnt am Montag der ersten Vorlesungswoche und endet am Freitag der vierten Vorlesungswoche, d. h. das Zeitfenster der Anmeldefrist liegt fast immer komplett im Oktober. Dabei orientiert sich der Start der Anmeldefrist der genannten Prüfungen immer am Termin "Vorlesungsbeginn" (s. Semesterterminplan).
Die Abmeldefrist wird hingegen angepasst. Sie haben durch den Beschluss des Prüfungsausschusses ab sofort die Möglichkeit, sich bis zu zwei Wochen vor dem regulären Prüfungstermin/ Klausurtermin abmelden zu können.
WICHTIG!!
Diese Regelung gilt ausschließlich für die PRÜFUNGSFORM KLAUSUR. Für die restlichen Prüfungsformen, d. h. Hausarbeit, Portfolioprüfung, mündliche Prüfung endet die Abmeldefrist wie gewohnt mit dem Ende der Anmeldefrist.
Anmeldung zur Praxisphase (Leitfaden) (PDF)
Anmeldung zur Praxisphase (Praxisvertrag) (PDF)
Anmeldung zur Praxisphase (Praxisvertrag englisch) (PDF)
Anmeldung zur Praxisphase DUALE STUDIENGÄNGE (PDF)
Anerkennung Management bei Auslandspraktikum (PDF)
Antrag auf Anerkennung von CCS-Sprachmodulen im FB WIWI (PDF)
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Anmeldeformular für freiwillige bzw. fachbereichsfremde Prüfungsleistungen
Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente
Antrag auf Ausstellung einer Leistungsübersicht oder Sprachzertifikat
Formular zur Anerkennung der Prüfungsunfähigkeit
Merkblatt zum Mutterschutzgesetz
Verzichtserklärung Mutterschutz
Antrag auf NEUausstellung der Zeugnisdokumente (Bei Verlust oder Fehlern in ausgestellten Zeugnissen)
duale Studiengänge
Der Rückmeldeprozess muss zwischen dem dual Studierenden und dem Kooperationsunternehmen selbst organisiert werden.
Der Modelzeitplan besagt, dass während der Studienphase 1 Praxistag pro Woche im Kooperationsunternehmen verpflichtend ist. Für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften umfasst die Studienphase die Vorlesungszeit sowie die direkt anschließende dreiwöchige Prüfungsphase.
Ja, das ist möglich, muss jedoch frühzeitig mit dem Kooperationsunternehmen geklärt werden. Bitte vereinbaren Sie auch einen Beratungstermin mit dem Studiengangsbetreuer.
Der entsprechende Ausbildungsjahrgang erhält ca. Ende November die Anmeldeformulare inklusive Leitfaden vom Studiengangsbetreuer. Die dual Studierenden haben dann bis zum 15. Januar Zeit, die aufgelisteten Unterlagen postalisch an die Steuerberaterkammer RLP in Mainz zu senden.
Die Anmeldung erfolgt entsprechend nicht über die Kanzlei, sondern über die dual Studierenden selbst.