Abschlussarbeiten

Ab sofort gelten die nachfolgend genannten Regelungen.
Bitte verwenden Sie ausschließlich die Formulare aus dem Downloadbereich.

Abschlussarbeiten

 

Ablauf und Organisatorisches

Die Bachelor- bzw. Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Fachproblem selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

 

Anmeldung

Die Anmeldung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung erfüllt sind. Die Bearbeitungszeit entnehmen Sie bitte ebenfalls der jeweiligen Prüfungsordnung.

Die Prüfendenliste für die Studiengänge der Sozialen Arbeit (SA-P., BASA online und MAPS)  finden Sie  im Download Bereich

Die Unterschriften der Gutachtenden sind vorab durch die Studierenden einzuholen. Danach erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeformular per Mail an das Prüfungsamt.
Studierenden im Studiengang FrühPäd reichen zusätzlich das Formular "FrühPäd_Ergänzung_Anmeldung Abschlussarbeit" ein.

Sie erhalten eine Bestätigung der Anmeldung mit der Bekanntgabe des Abgabedatums der Abschlussarbeit. Die Anmeldung in QIS wird durch das Prüfungsamt vorgenommen.

 

Abgabe

Die schriftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit ist fristgerecht in elektronischer Form (PDF-Datei) per Mail im Prüfungsamt einzureichen. Wünschen die Gutachtenden einen Ausdruck der Arbeit (siehe Angabe auf dem Anmeldeformular), so ist dieser in gebundener Form (DIN A4-Format) ebenfalls im Prüfungsamt zusätzlich zur elektronischen Form einzureichen. Die Arbeit muss unabhängig vom Format die schriftliche Versicherung zur eigenständigen Erstellung und Hilfsmittelverwendung enthalten. Zur Wahrung der Abgabefrist genügt die elektronische Abgabe per Mail.

 

Bewertung

Die Benotung erfolgt in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach der Abgabe. Die Notenbekanntgabe erfolgt über QIS und per Mail.

Verlängerungen sind in begründeten Einzelfällen auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss und unter Vorlage entsprechender Nachweise in den meisten Fällen bis zu 4 Wochen möglich. Bitte schauen Sie dazu in die für Sie gültige Prüfungsordnung. Besteht ein relevanter Nachteilsausgleich, ist dieser mit der Anmeldung vorzulegen.

Sie benötigen ein ärztliches oder psychotherapeutisches Gutachten, mit dem Sie bei dem zuständigen Prüfungsausschuss die Aussetzung während der Prüfungsunfähigkeit beantragen. Bitte verwenden Sie den "Antrag auf Festellung der Prüfungsunfähigkeit" im Download Bereich.

Bei längerfristigen Krankheiten entscheidet der Prüfungsausschuss, ob ein neues Thema vergeben wird.

Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann nur einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Sie muss innerhalb von 6 - 12 Wochen nach Datum des Bescheids über das Nichtbestehen neu angemeldet werden. Die Frist entnehmen Sie der entsprechenden Prüfungsordnung (§ 18 (2)).

Das Zeugnis, die Bachelor bzw. Master Urkunde sowie die Diploma Supplements werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung erstellt und per Einschreiben versendet.

Sie erhalten die Informationen zur Beantragung des Führungszeugnisses und der Zahlung der Gebühr unaufgefordert per Post.

Die Urkunde wird innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Führungszeugnisses und des Zahlungsnachweises erstellt.

Für die Ausstellung der Abschlussdokumente werden die von Ihnen beim Studierendenservice bzw. zfh hinterlegten Daten verwendet. Sollten diese Daten falsch sein, wird für die erneute Ausstellung eine Gebühr fällig, die je nach Umfang der Dokumente zwischen 20 bis 60 Euro liegen kann.

Füllen Sie das Dokument "Antrag Neuausstellung der Abschlussdokumente" aus und senden uns den Antrag zusammen mit Ihren fehlerhaften Dokumenten postalisch zu.
Bitte überprüfen Sie vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit Ihre Stammdaten in QIS und lassen die Daten ggf. über den Studierendenservice bzw. das zfh berichtigen.

Sofern der Fehler auf Seiten des Prüfungsamtes liegt, erhalten Sie eine korrigierte neue Version gegen Austausch der fehlerhaften Dokumente.

 

 

Sie können mit dem „Antrag auf Neuausstellung der Abschlussdokumente“ eine Zweitausfertigung beantragen.  Hierfür wird eine Gebühr fällig, die je nach Umfang der Dokumente  20 bis 60 Euro beträgt.