Prüfungen
Prüfungspläne Wintersemester 2023/24
Bildung und Erziehung (BABE) Prüfungsplan
Bildungs- u. Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit (BiSo) Prüfungsplan
Pädagogik der Frühen Kindheit (FrühPäd) Prüfungsplan
Soziale Arbeit (BASA-online) Prüfungsplan
Soziale Arbeit (SA-P) Terminübersicht der Klausuren
Soziale Arbeit (SA-P) Prüfungsplan
M.A. Soziale Arbeit (MAPS) Prüfungsplan
Die Prüfungs- und Klausurtermine des Studiengangs MAKS können in der Studienkoordination angefragt werden.
Nur für Studierende im Studiengang BiSo
Bitte melden Sie sich grundsätzlich zu allen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten und Klausuren), die Sie im aktuellen Semester ablegen möchten, über QIS an:
https://www.rheinahrcampus.de/qisserver/rds?state=user&type=0&category=menu.browse&breadCrumbSource=portal&startpage=portal.vm
Die Prüfungsanmeldung ist ab Semesterbeginn möglich.
Eine Abmeldung von der Prüfungsleistung ist bis zum Tag der Abgabe der Hausarbeit oder dem Klausurtermin möglich. Die Abmeldung erfolgt in QIS über die Funktion Rücktritt.
Die Anmeldung für Klausuren wird mit der Unterschrift in der Anwesenheitsliste am Tag der Klausur bestätigt – die Prüfungsleistung wird damit gewertet.
Bei Hausarbeiten erfolgt die Bestätigung der Anmeldung durch die Abgabe der Hausarbeit.
Die Noten aller Prüfungsleistungen werden ausschließlich über QIS veröffentlicht. Eine Information über OLAT findet ab sofort nicht mehr statt.
Studierende des Studiengangs Bildungs- und Sozialmanagement (BiSo) nutzen bitte ausschließlich den Zugang über den Server Remagen.
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung der Arbeiten einige Zeit in Anspruch nehmen kann und sehen Sie von Nachfragen ab.
Wiederholungsprüfungen sind gemäß Ihrer Prüfungsordnung im folgenden oder in den beiden folgenden Semestern nachzuholen. Die Regelung, die für Ihren Studiengang gilt, finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung, vgl. §18.
Sie werden zu Beginn des jeweiligen Semesters durch das Prüfungsamt pflichtangemeldet (in QIS durch "PFL" gekennzeichnet). Von dieser Prüfung können Sie nicht ohne Grund zurücktreten. Wenn Sie die Prüfung nicht ablegen, gilt die Prüfung als "nicht bestanden".
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über QIS. Das Prüfungsamt versendet nur noch vor dem letzten Versuch eine Informationen über nicht bestandene Prüfungen.
Während des Studiums kann in der Regel einmalig auf Antrag eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden. Der Antrag muss vor dem Prüfungsantritt gestellt werden.
Bitte beachten Sie die Regelungen gemäß der Prüfungsordnung, die für Ihren Studiengang gilt, vgl. PO §18 (5).