Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz entsprechend § 65 HochSchG. Es werden Personen zugelassen, die die allgemeine Hochschulreife oder die fachbezogene Hochschulreife nachweisen können.
Ausländische Studienbewerber können zum Studium zugelassen werden, wenn sie einen der allgemeinen oder fachbezogenen deutschen Hochschulreife gleichrangigen Schulabschluss erworben haben und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Darüber hinaus können beruflich qualifizierte Personen (ohne Abitur / Fachhochschulreife) zugelassen werden. Das sind Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5) abgeschlossen haben und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, sowie Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben. Vor der Einschreibung erfolgt für diesen Personenkreis eine umfassende Beratung durch die Hochschule.
Vor Aufnahme ist ein einschlägiges technisches und/oder kaufmännisches Vorpraktikum im Umfang von 12 Wochen zu absolvieren. Dies ist auch während des Studiums bis zum Ende des dritten Semesters zulässig. Eine entsprechende Berufsausbildung wird anerkannt.
Die Studienaufnahme ist im Winter- und Sommersemester möglich.
Bewerbung
Bewerber/innen für höhere Semester werden nur bei vorhandener Kapazität zugelassen.
Fragen zu Bewerbung und Zulassung richten Sie bitte an den Studierendenservice. (E-Mail zum Studierendenservice)
Vorpraktikum
Informationen zum Vorpraktikum finden Sie hier. (Link zum Vorpraktikum)