Zulassungsvoraussetzung

Informationen zum Hochschulzugang insb. für staatl. anerkannte Erzieherinnen und Erzieher

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum 01. September 2010 den Hochschulzugang neu geregelt. Grundsätzlich erhalten folgende Personengruppen in Rheinland-Pfalz einen Hochschulzugang an die Fachhochschule.
 

  • Hochschulreife oder Fachhochschulreife: Abitur oder Fachabitur oder Berufsausbildung mit Zusatzqualifikation gem. den entsprechenden Verordnungen oder
  • Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Abschlussnote mindestens 2,5 oder besser) und zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit.
  • Sprachniveau C1 (mit Nachweis)

Da die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung mit staatlicher Anerkennung unabhängig des Bundeslandes der Meisterausbildung gleichgestellt ist, entfällt bei dieser Art der beruflichen Qualifikation das qualifizierte Ergebnis, wie auch die zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit. D.h. eine staatlich anerkannte Erzieherin oder ein staatlich anerkannter Erzieher erhält in Rheinland-Pfalz einen unmittelbaren Hochschulzugang an allen Hochschulen des Landes. Wir weisen darauf hin, dass für den Studiengang "Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit" als besondere Voraussetzung zwei Jahre einschlägige (im Feld der Kindheit) Berufserfahrung notwendig sind. Dies ist eine studiengangsspezifische Voraussetzung, da (zukünftige) Leitungskräfte Berufserfahrung vor dem Studium mitbringen müssen.