Veröffentlichung zum Thema: Außerbilanzielle Geschäfte im Jahresabschluss

13.04.2010

Wirtschaftswissenschaften |

Prof. Dr. Holger Philipps und Timo Schöneberg

Basierend auf europarechtlichen Vorgaben, die durch einige medienwirksame Insolvenzen großer Unternehmen in der jüngeren Vergangenheit ergangen sind, wurde mit dem BilMoG in § 285 Nr. 3 HGB eine neue Verpflichtung zur Aufnahme von Angaben zu so genannten außerbilanziellen Geschäften im Anhang kodifiziert. Die Vorschrift ist knapp formuliert, gleichwohl komplex ausgestaltet und konkretisierungsbedürftig. Dies betrifft insbesondere auch das "Konkurrenzverhältnis" zur Angabe des Gesamtbetrags sonstiger, nicht in der Bilanz enthaltener Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 a HGB. Für die Abgrenzung beider Vorschriften wurde in diesem Beitrag ein klarer und zugleich pragmatischer Vorschlag entwickelt: Werden Geschäfte im Hinblick auf eine Bilanzunwirksamkeit bewusst gestaltet, fallen sie – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – unter die Angaben nach § 285 Nr. 3 HGB, andernfalls ist ihre Einbeziehung in die Angabe nach § 285 Nr. 3 a HGB zu prüfen. Des Weiteren wurden Formulierungsvorschläge für die Anhangangabe nach § 285 Nr. 3 HGB in typischen Fällen vorgestellt.

Erschienen in BKK Rechnungswesen 2010, Heft 6, S. 267 - 277.

Grundlage für den Beitrag waren die Arbeiten in der wissenschaftlichen Studie zur Wirtschaftsprüfung im Studiengang Business Administration (M.Sc.) aus dem WS 2009/10.