Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz
Bewerbungsphase
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2025/26 wird nächstes Jahr bekanntgegeben. Die Bewerbung läuft über ein Online-Portal ab. Den Link zum Bewerbungsportal erhalten Sie rechtzeitig.
Die Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses Rheinland-Pfalz wird durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gefördert. Die Höhe des Stipendiums beträgt 300€ monatlich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Die Stipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt (Bewilligungszeitraum) und können u.U. auf Antrag verlängert werden.
Satzung der Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende der Hochschule Koblenz.
Grundsätzliche Auswahlkriterien
Für Studienanfänger insbesondere:
- die Durchschnittsnoten der Hochschulzugangsberechtigung oder
- die besondere Qualifikation, die zu einem Studium in dem jeweiligen Studiengang berechtigt oder
- die Studienleistungen eines ggf. vorausgegangenen Hochschulstudiums
Für bereits immatrikulierte Studierende:
- die bisher erbrachten Studienleistungen
- für Studierende eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums
Zudem richtet sich das weitere Vergabeverfahren an gesellschaftlich besonders engagierte Studierende, insbesondere, wenn sie sich durch die Ausübung eines Ehrenamtes auszeichnen, wie z.B.
- Engagement an der Hochschule, z.B. Fachschaften, Studentisches Parlament, Studentische Projekte, sofern diese Tätigkeiten nicht vergütet werden
- Engagement außerhalb der Hochschule, z.B. dauerhaftes, ehrenamtliches Engagement und Übernahme von Verantwortung in Vereinen und Initiativen.
Eine Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 50,00 € monatlich ist unschädlich.
Eine Förderung ist auch möglich, wenn Sie BAfÖG erhalten.
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung läuft über Online-Bewerbungsportal ab.
Alle Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form, Zeugnisse und Übersetzungen in amtlich beglaubtigter Form als Scan, im Bewerbungsportal einzureichen.
Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlagen zusätzlich postalisch zu versenden!
Was ist einzureichen?
Alle einzureichenden Unterlagen sowie anzugebenden Informationen finden Sie im Bewerbungsportal. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den benötigten Unterlagen:
- Motivationsschreiben (maximal eine DIN A4 Seite)
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Zeugnisses über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem**
- Für Studierende bzw. StudienenanfängerInnen im Masterstudiengängen: Zeugnisse des ersten Hochschulabschlusses, der für das Masterstudium qualifiziert
- Für Studierende bzw. StudienenanfängerInnen im Hauptstudium Diplom: ein Nachweis über die Vordiplomprüfung
- Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung; Studienplatzbewerber reichen bitte unverzüglich einen Nachweis über die Einschreibung nach
- Für Studierende ab dem 2. Semester: Notenübersicht mit ECTS-Punkten
- Nachweise, die die in der Bewerbung gemachten Angaben zu den weiteren Auswahlkriterien belegen (z.B. gesellschaftliches Engagement, Familienpflichten etc.)
* in deutscher Sprache
** Zeugnisse und Übersetzungen sind in amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung. Auch erhalten Sie nach Eingang Ihrer Bewerbung keine Rückmeldung darüber, ob Unterlagen fehlen.
Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?
Über die Vergabe eines Stipendiums der Stipendienstiftung RLP sowie des Deutschlandstipendiums an der Hochschule Koblenz entscheidet ein Stipendienauswahlausschuss.
Dem Stipendienauswahlausschuss gehören kraft Amtes an:
- Präsident*in als Vorsitzende*r
- die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Darüber hinaus
- je ein*e Hochschullehrende*r aus jedem Fachbereich,
- zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden,
- je ein Mitglied aus den Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 des Hochschulgesetzes (HochSchG).
Die Beschlussfähigkeit des Stipendienauswahlausschusses richtet sich nach § 38 HochSchG.
Mit beratender Stimme können bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der privaten Mittelgeber an den Sitzungen des Stipendienauswahlausschusses teilnehmen.
Gesetzliche Grundlage zur Stipendienstiftung RLP:
Für die Vergabe von Stipendien an begabte Studierende, die sich in besonderer Weise durch gesellschaftliches Engagement auszeichnen, gelten folgende Richtlinien.
Hinweis zum Datenschutz:
Im Rahmen der Vergabe der Stipendienstiftung RLP ist es notwendig, personenbezogene Daten und weitere Angaben von Bewerber*innen zu erheben, zu verarbeiten, zu evaluieren und zu diesem Zwecke zu speichern.