Erasmus-Mobilität für Mitarbeitende
Mobilität von Personal zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens zwei Tage und höchstens zwei
Monate dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.
Voraussetzungen:
- Freigabe der Fördermaßnahme durch das International Office nach Verfügbarkeit der Mittel
- s. auch Leitfaden (Einholung der Genehmigung durch den Vorgesetzten usw.)
- genehmigter Dienstreiseantrag
Eine Erstattung der Kosten erfolgt an der Hochschule Koblenz nach dem Landesreisekostengesetz
Je nach vorhandenen Mitteln kann die Förderdauer kürzer sein als die Aufenthaltsdauer. Grundsätzlich erstatten wir Reisekosten in maximaler Höhe von 300 € über den ausgewiesenen Pauschalen durch die EU KOM. Der maximale Förderbetrag wird Ihnen bei der Abfrage der Kostenübernahme durch das Erasmus-Büro mitgeteilt.
TIPP: Die Website IMOTION bietet europäischen Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit, Staff Weeks, Workshops und Job-Shadowing-Angebote zu veröffentlichen. Die Angebote können nach Land, Zielgruppe oder Veranstaltung gefiltert werden. Eine Auflistung der Partnerhochschulen über alle Fachbereiche finden Sie in unserem OLAT-Kurs Go Out - Wege ins Ausland. Dieser Kurs wird vom International Office betreut und soll Studierenden bei der Suche nach geeigneten Partnern für geplante Auslandsvorhaben dienen. Selbstverständlich kann dieser aber auch von weiteren Zielgruppen genutzt werden, um sich einen Überblick zu verschaffen oder Informationen zu einzelnen Partnern zu erhalten.
Alle benötigten Formulare entnehmen Sie bitte dem Seitenmenü Downloads Personal.