Dr. Hetgers als Lehrbeauftragter für das Fachgebiet „Recht“ im Fachbereich Sozialwesen. Die Honorarprofessur ist mit Lehrverpflichtungen und mit Prüfungsrechten verbunden. Der Präsident der Fachhochschule
Dr. Hetgers als Lehrbeauftragter für das Fachgebiet „Recht“ im Fachbereich Sozialwesen. Die Honorarprofessur ist mit Lehrverpflichtungen und mit Prüfungsrechten verbunden. Der Präsident der Fachhochschule
licher Koordinator für das Themenfeld „Werkstoffe für Energieanwendungen“ am DLR. Durch die Honorarprofessur von Prof. Dr. Schmücker erweitert die Hochschule Koblenz ihr kooperatives Netzwerk von wiss
licher Koordinator für das Themenfeld „Werkstoffe für Energieanwendungen“ am DLR. Durch die Honorarprofessur von Prof. Dr. Schmücker erweitert die Hochschule Koblenz ihr kooperatives Netzwerk von wiss
Prof. Dr. Markus Planker, der im Fachbereich Bauwesen eine Honorarprofessur für Baurecht innehat, wird in seinem Vortrag die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.09.2013 zu „Bauen ohne Kran“ the
Qualitätssicherungssystemen und der Analytik. Das entspricht den fachlichen Anforderungen an die Honorarprofessur in der Fachrichtung Werkstofftechnik Glas und Keramik. Seine herausragenden wissenschaftlichen
Lehrveranstaltung gewonnen werden. Prof. Dr. Markus Planker, der im Fachbereich Bauwesen eine Honorarprofessur für Baurecht innehat, wird in seinem Vortrag die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12
Entscheidungen, die die Berufung von Professorinnen oder von Professoren sowie die Einrichtung von Honorarprofessuren unmittelbar berühren, wirken alle Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 HochSchG stimmberechtigt mit. Hierbei
Prof. Dr. Jan Werner hatte bereits während des feierlichen Semesterauftaktes zum Wintersemester 2016/17 an der Hochschule Koblenz seine Ernennungsurkunde zum Honorarprofessor erhalten. Werner ist wiss