Termine und Bewerbung ▪ Ihre Bewerbung können Sie über das Online-Bewerbungsportal an den Studierendenservice richten. ▪ Frau Jutta Menz berät Fragen zur Zulassung und Immatrikulation Kontakt: menz@hs-koblenz
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gerne telefonisch oder per E-Mail! Bei Fragen zur Zulassung und Einschreibung: Jutta Menz, Studierendenservice Tel. 0261 9528 503, E-Mail: menz@hs-koblenz.de Bei Fragen zur Studienorganisation und Lehre:
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gerne telefonisch oder per E-Mail! Bei Fragen zur Zulassung und Einschreibung: Jutta Menz, Studierendenservice Tel. 0261 9528 503, E-Mail: menz@hs-koblenz.de Bei Fragen zur Studienorganisation und Lehre:
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Sommersemester Der Masterstudiengang ist zulassungsfrei. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an den Studierendenservice der Hochschule Koblenz. Interdisziplinärer Masterstudiengang Integrierte Orts- und Sozialr
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice der ZFH. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. (9) Für den Fall der Festlegung
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Internationales und Sprachen ZIS, das Rechenzentrum, die Bibliothek, das Gleichstellungsbüro, der Studierendenservice, die Allgemeine Studienberatung, das Bafög-Amt, die christlichen Studentengruppen und die
das Studium enorm erleichtern können. Wertvolle Informationen gab es auch von Vertretern des Studierendenservice, der Studierendenwerks, der Psycho-Sozialen Beratungsstelle, der Bibliothek, vom Rechenzentrum [...] das International Office, das Rechenzentrum, die Bibliothek, das Gleichstellungsbüro, der Studierendenservice, die Allgemeine Studienberatung, das Bafög-Amt, das Gründungsbüro und der Allgemeine Hochschulsport
tt der Hochschule Koblenz Seite 33 (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Regelstudienzeit, Studienaufbau und Umfang
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Nr. 03/2020 vom 22.07.2020 Amtliches [...] den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Nr. 03/2020 vom 22.07.2020 Amtliches [...] den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice sowie in Bezug auf die Voraussetzungen nach Abs. 3 der jeweiligen Studiengangleitung. In Z
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss entscheidet auch
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