bestanden, wenn die Meldefrist aus dem jeweiligen in der Studienverlaufsplan wird. Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und [...] Gesamtnoten. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung. Nr. 02/2016 vom 04.03.2016 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 34 (4) Der Prüfungsausschuss kann einzelne [...] kann nur der Prüfungsausschuss treffen, soweit eine entsprechende Entscheidungspraxis in vergleichbaren Angelegenheiten noch nicht besteht. Über Widersprüche entscheidet der Prüfungsausschuss. In dringenden
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Mitglied des Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüfenden zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt. Wenn das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses keine Prüfenden [...] Mitglied des Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüfenden zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt. Wenn das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses keine Prüfenden [...] bei den Praxispartnern gebildet. Näheres regeln die Kooperationsverträge. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und
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Koblenz einen gemeinsamen Prüfungsausschuss ein. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüferinnen und Prüfern zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt [...] gen und Maßnahmen anstelle des Prüfungsausschusses zu treffen; hiervon ist der Prüfungsausschuss unverzüglich zu unterrichten. (6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, den Prüfungen [...] dem Studierendenservice der Hochschule Koblenz. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 3 Prüfungsausschuss (1) Für das Prüfungswesen setzen der Rat des Fachbereiches bauen-kunst-werkstoffe
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Mitglied des Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüfenden zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt. Wenn das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses keine Prüfenden [...] bei den Praxispartnern gebildet. Näheres regeln die Kooperationsverträge. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und [...] sowie über die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung. (4) Der Prüfungsausschuss kann Befugnisse in Angelegenheiten der laufenden Gesch
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Mitglied des Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüfenden zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt. Wenn das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses keine Prüfenden [...] bei den Praxispartnern gebildet. Näheres regeln die Kooperationsverträge. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und [...] sowie über die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung. (4) Der Prüfungsausschuss kann Befugnisse in Angelegenheiten der laufenden Gesch
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Mitglied des Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüfenden zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt. Wenn das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses keine Prüfenden [...] bei den Praxispartnern gebildet. Näheres regeln die Kooperationsverträge. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und [...] sowie über die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung. (4) Der Prüfungsausschuss kann Befugnisse in Angelegenheiten der laufenden Gesch
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Mitglied des Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüfenden zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt. Wenn das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses keine Prüfenden [...] bei den Praxispartnern gebildet. Näheres regeln die Kooperationsverträge. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und [...] sowie über die Verteilung der Modul- und Gesamtnoten. Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung. (4) Der Prüfungsausschuss kann Befugnisse in Angelegenheiten der laufenden Gesch
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zuständigen Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüfenden und Beisitzenden zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt. Wenn das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses keine [...] inigungen ausgestellt werden. § 5 Prüfungsausschuss (1) Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Ordnung festgelegten Aufgaben ist der Prüfungsausschuss des Fachbereiches bzw. des Studienganges [...] Mitglied des zuständigen Prüfungsausschusses für die Bestellung der Betreuenden und Zweitgutachtenden der Abschlussprüfung zuständig, sofern der zuständige Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt
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zuständigen Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüfenden und Beisitzenden zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt. Wenn das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses keine [...] inigungen ausgestellt werden. § 5 Prüfungsausschuss (1) Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Ordnung festgelegten Aufgaben ist der Prüfungsausschuss des Fachbereiches bzw. des Studienganges [...] Mitglied des zuständigen Prüfungsausschusses für die Bestellung der Betreuenden und Zweitgutachtenden der Abschlussprüfung zuständig, sofern der zuständige Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt
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Koblenz einen gemeinsamen Prüfungsausschuss ein. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ist für die Bestellung von Prüferinnen und Prüfern zuständig, sofern der Prüfungsausschuss nichts anderes beschließt [...] gen und Maßnahmen anstelle des Prüfungsausschusses zu treffen; hiervon ist der Prüfungsausschuss unverzüglich zu unterrichten. (6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, den Prüfungen [...] ufsplan“ aufgeführten Semester um mindestens zwei Semester versäumt wird. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und
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