Warum ist Studieren das Richtige für mich?

...das kannst du nur für dich selbst entscheiden.

Der Gedanke an deine Berufs- und Studienwahl begleitet dich sicherlich schon einige Zeit, vielleicht hast du dich auch schon etwas informiert?

Wir wissen, dass eine solche Entscheidung gut durchdacht sein sollte und versuchen dich dabei bestmöglich zu unterstützen, dich bei deinem Entscheidungsprozess zu begleiten und dir die Vorteile eines Studiums an einer Hochschule zu präsentieren.

Bei der Recherche fallen dir immer wieder Begriffe auf, die du zwar schon gehört hast aber du nicht so richtig weißt, was dahintersteckt? Hier findest du auch einige Begriffserklärungen aus der Hochschulwelt.

Informiere dich gut und wenn dich das nächste Mal jemand fragt, ob Studieren das Richtige für dich ist, weißt du garantiert die Antwort!

Vorteile eines Studiums (an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften):

  • Eine einmalige Erfahrung

    Eine einmalige Erfahrung

    Das Studentenleben ist ein ganz besonderer Lebensabschnitt; es bietet neben dem Lernen z.B. auch das Schließen neuer Freundschaften oder das Entdecken neuer Hobbys und Interessen.
  • Netzwerkaufbau

    Netzwerkaufbau

    Das Studium bietet Gelegenheiten, wertvolle Kontakte mit Kommiliton*innen, Professor*innen oder anderen Leuten zu knüpfen.
  • Tu was dir besonders gefällt

    Tu was dir besonders gefällt

    Im Studium kannst du dich tiefgreifend mit deinen Lieblingsbereichen auseinandersetzen
  • Es muss nicht lange dauern

    Es muss nicht lange dauern

    In der Regel ist das Studium genauso lange wie eine Berufsausbildung.
  • Erlebe mehr!

    Erlebe mehr!

    Du kannst Auslandserfahrung in den verschiedensten Ländern z.B. durch ein Auslandssemester sammeln, so eine andere Sprache erlernen oder verbessern und eine neue Kultur erleben.
  • Einkommenspotenzial

    Einkommenspotenzial

    In vielen Fällen führt ein Hochschulabschluss zu höheren Einkommensmöglichkeiten im Laufe der Karriere.
  • Karrierechancen

    Karrierechancen

    Ein Hochschulabschluss eröffnet oft bessere Berufschancen und ermöglicht den Zugang zu bestimmten Berufen, die ohne Abschluss schwerer zu erreichen sind.
  • Entwickle dich auch außer(hoch)schulisch weiter!

    Entwickle dich auch außer(hoch)schulisch weiter!

    Du kannst in deiner Freizeit weitere neue Dinge an einer Hochschule machen, wie Sprachen lernen, dich hochschulpolitisch engagieren und am Hochschul-Sport teilnehmen.
  • Nutze deine Freiheit

    Nutze deine Freiheit

    Studieren ermöglicht dir selbstständiges Lernen ohne Zwang von außen und du kannst deinen Alltag selbst gestalten.
  • Praxisorientierung

    Praxisorientierung

    Auch praktische Berufseinblicke sind bereits während des Studiums möglich.
  • Persönliche Entwicklung

    Persönliche Entwicklung

    Das Studieren fördert die persönliche Entwicklung, verbessert die kritischen Denkfähigkeiten und das Problemlösungsvermögen.

Wie bitte?? Begriffserklärungen aus der Hochschulwelt

Diese Frist wird auch Verfallfrist genannt. So bezeichnet man eine Frist, nach deren Ablauf Ansprüche und Rechte erlöschen. Bezogen auf die Bewerbungsfrist bedeutet die Ausschlussfrist, dass Unterlagen bis zu diesem Termin bei uns am Campus eingegangen sein müssen. Der Poststempel genügt nicht und Ausnahmen sind leider nicht möglich.

In Deutschland wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses das Hochschulsystem auf international vergleichbare Abschlüsse, Bachelor und Master, umgestellt. Diplom- und Magisterabschlüsse wurden in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft. Der größte Unterschied auf den ersten Blick: Es geht schneller. Statt acht Semester bis zum ersten Abschluss studieren zu müssen, kann man den Bachelor in der Regel schon nach sechs Semestern erreichen. Er soll eine solide Grundbildung für den Berufsstart vermitteln. Nur wer will und die Voraussetzungen erfüllt, sattelt noch einen Master drauf. Man kann auch erst einmal arbeiten und den Master später nachholen, entweder als Vollzeitstudium oder zum Teil auch berufsbegleitend.

Formal gibt es zwei Unterschiede: Statt Scheine zu sammeln, häufen die Studierenden Leistungspunkte, sogenannte "Credits" (ECTS) an, und die Veranstaltungen werden zu Modulen gebündelt.

Die Zielvorgabe der deutschen Umsetzung des Bologna-Prozesses besagt, dass Studierende 40 Stunden pro Woche für ihr Studium aufwenden sollen und dies in 45 Wochen des Jahres.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen und Studierenden in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.

Hauptziel des BAföG ist die Chancengleichheit im Bildungswesen in dem Sinne, allen Studierenden ein nebenarbeitsfreies Studium zu ermöglichen. Viele Studierende arbeiten aber dennoch nebenbei, um das Studium und sonstige Kosten zumindest anteilig zu finanzieren.

Die Leistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf die eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen von Ehegatten und – in aller Regel – auch Eltern angerechnet werden. Das BAföG ist somit „familienabhängig“.

Das BAföG-Amt für die HS Koblenz befindet sich in Koblenz. Weitere Informationen zum BAföG und entsprechende Antragsformulare findest du auf unseren Internet-Seiten sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dort findet man u.a. auch einen BAföG-Rechner.

Der Dritte Bildungsweg bezeichnet die Studienaufnahme ohne Abitur oder Fachabitur. Die Qualifikation für ein Studium wird über eine berufliche Vorbildung oder eine Begabtenprüfung erlangt und nicht über einen schulischen Leistungsnachweis in Form des Abiturs. In Abgrenzung dazu bezeichnet der Zweite Bildungsweg die Möglichkeit von Berufstätigen, durch ein schulisches Angebot das Abitur nachzuholen.

Bewerbung, Einschreibung und Immatrikulation sind drei aufeinanderfolgende Schritte im Prozess der Zulassung und Registrierung für einen Studiengang an einer Hochschule oder Universität.
Jeder dieser Schritte hat eine spezifische Bedeutung und Aufgabe:

Bewerbung:

Die Bewerbung ist der erste Schritt, den Studieninteressierte unternehmen, um sich für einen Studiengang "anzumelden". Dafür werden Daten erfasst und Unterlagen wie Zeugnisse, Lebenslauf, Motivationsschreiben ö.ä. eingereicht. Die Hochschule überprüft die Bewerbungen und trifft Entscheidungen darüber, welche Studierenden zugelassen werden.

Einschreibung:

Die Einschreibung erfolgt nach einer erfolgreichen Bewerbung und Zulassung.
Während der Einschreibung bestätigen die zukünftigen Studierenden ihre Absicht, den angebotenen Studiengang aufzunehmen, indem sie bestimmte Dokumente und Gebühren beim Studierendenservice der Hochschule einreichen.

Die Einschreibungen finden in der Regel Ende Februar, bzw. Ende August statt. Die Einschreibefristen werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Sofern Zugelassene von der Einschreibung keinen Gebrauch machen und noch Studienplätze frei sind, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt.

Immatrikulation:

Die Immatrikulation ist der abschließende Schritt, bei dem die Studierenden offiziell als Mitglieder der Hochschule registriert werden. Dieser Vorgang kann auch als "Einschreibung" bezeichnet werden, und die Begriffe werden teilweise austauschbar verwendet.

Während der Immatrikulation erhalten die Studierenden ihre Matrikelnummer, ihren Hochschulausweis und haben vollen Zugang zu den akademischen Ressourcen und Dienstleistungen der Hochschule.

Die Immatrikulation bestätigt die offizielle Mitgliedschaft der Studierenden in der Hochschulgemeinschaft und erlaubt ihnen, am Lehr- und Forschungsbetrieb teilzunehmen.

Im Gegensatz zu einem Präsenzstudium findet bei einem Fernstudium der größte Teil des Studiums nicht vor Ort an der Hochschule statt. Bei einem Fernstudium arbeitest du Studienunterlagen selbstständig durch, auch mithilfe elektronischer Lernplattformen. Ein Vorteil des Fernstudiums ist, dass du flexibel studieren kannst und Beruf und Studium einfacher miteinander vereinen kannst. An unserer Hochschule bieten wir einige Fernstudiengänge an, so z.B. in den Fachbereichen Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften in Koblenz sowie dem Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Remagen.

Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen).

Hochschulstart ist eine Serviceplattform der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH). Die Stiftung koordiniert die Bewerbungen für grundständige Studiengänge und ist zuständig für die Durchführung des Zentralen Vergabeverfahrens von bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätzen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen musst du dich vor der Bewerbung an der Hochschule auf der Webseite hochschulstart.de registrieren und dort deine Bewerbungsinformationen eintragen. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du dort eine BID und eine BAN, die für die anschließende Registrierung auf unserem Bewerbungsportal benötigt werden.

Ob dein gewünschter Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist, findest du schnell über die Seite Bewerbung heraus.

Schulische Hochschulzugangsberechtigung

Der klassische Weg eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen war bisher der Nachweis der Hochschulreife mittels eines Schulzeugnisses der allgemeinen, der fachgebundenen oder der Fachhochschulreife. Mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kannst du dich für sämtliche Studiengänge an allen Hochschulen bewerben (ggf. sind weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen). Mit der fachgebundenen Hochschulreife kannst du nur bestimmte Fächer studieren. In der Regel steht auf deinem Schulzeugnis, welche Fächer dies sind. Mit der Fachhochschulreife kannst du in der Regel nur an Fachhochschulen studieren, dort allerdings jedes Studienfach. Der umgangssprachliche Begriff "Fachabitur" wird sehr schwammig verwendet, jeweils als Synonym für die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Studierende ohne Abitur besitzen keine schulische Hochschulzugangsberechtigung.

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ist der Hochschulzugang bei der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung auf bestimmte Studienfächer begrenzt. Fachgebunden studieren können in der Regel Personen, die eine mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen haben, mindestens drei Jahre in ihrem Beruf tätig waren oder eine Eignungsprüfung erfolgreich bestanden haben. In der Regel muss eine fachliche Verwandtschaft zu der Berufsausbildung und/oder zu der mehrjährigen Berufspraxis nachgewiesen werden. Zusätzliche Voraussetzungen an einzelnen Hochschulen sind möglich.

Ein Modulhandbuch ist eine Übersicht der verschiedenen Module, die in einem Studiengang belegt werden müssen. Es dient dazu, den Studierenden einen detaillierten Überblick über den Aufbau und den Inhalt eines Studiengangs zu geben. Es beinhaltet alle wichtigen Erklärungen zu den Anforderungen und den Arten der Modulprüfungen sowie zu den Zwischen- oder Abschlussprüfungen und kann als eine Art Studienleitfaden angesehen werden, der zur Orientierung dient.

An Hochschulen bezeichnet der Numerus Clausus - abgekürzt NC - die „Zulassungsbeschränkungen“, also die kapazitätsbezogene Begrenzung der Zulassung in bestimmten Studienfächern.

Bei Kapazitätsüberschreitung erfolgt eine Auswahl der Bewerber*innen für die verfügbaren Studienplätze. Wesentliches Auswahlkriterium ist zum einen die Durchschnittsnote im Abitur, zum anderen die Wartezeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung um den Studienplatz vergangen ist. Es gibt aber auch noch andere Kriterien, die zu berücksichtigen sind, z.B. bestimmte Quoten wie die für ausländische Bewerber*innen, Härtefälle, Personen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und Zweitstudienbewerbung.

Die NC's werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Semester neu aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Daher kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden.

Ein Semester (lat.: semestris‚ sechsmonatig, halbjährig) ist die Bezeichnung für ein Studienhalbjahr an Hochschulen. Die Anwesenheitszeit der Studierenden während eines Semesters dauert durchschnittlich etwa 16 Wochen. In dieser Zeitspanne hören sie Vorlesungen, nehmen an Seminaren teil und schreiben Prüfungen. Anschließend haben die Studierenden etwa 2 Monate Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit).

Die rheinland-pfälzischen Hochschulen haben nie Studiengebühren erhoben. Und auch die anderen Bundesländer haben die Gebühren, die im Jahr 2005 eingeführt wurden, nach und nach wieder abgeschafft. Seit 2014 ist das "kostenlose" studieren in allen Bundesländern an staatlichen Hochschulen wieder möglich. Lediglich Langzeitstudierende oder Zweitstudierende müssen teilweise für ihr Studium zahlen. Private Hochschulen sind allerdings immer noch auf Studiengebühren als Finanzierungsquelle angewiesen - und es entstehen teilweise erhebliche Kosten.

Semesterbeiträge sind Verwaltungsbeiträge, die an jeder Hochschule erhoben werden. Ein Teil der Beträge geht als Sozialbeitrag an die Studierendenwerke (um kostengünstiges Essen und Wohnen zu ermöglichen), ein Teil an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und ein weiterer Teil wird für das Semesterticket gezahlt, das kostenfreie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich ermöglicht. Einen Zugang zu einer Hochschule ganz ohne Kosten gibt es daher in Deutschland nicht. Der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird nur im Härtefall erlassen. Die Höhe der Semesterbeiträge findest du auf der Seite des Studierendenservice des jeweiligen Standortes.

Ein Vorpraktikum ist eine Form von praktischer Arbeitserfahrung, die Studierende vor Beginn ihres Studiums in einem bestimmten Studiengang absolvieren müssen. Es handelt sich um eine Voraussetzung, die bei einigen Studiengängen gefordert wird, um sicherzustellen, dass die Studierenden über bestimmte praktische Fähigkeiten, Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, die für den erfolgreichen Verlauf des Studiums oder für die spätere berufliche Tätigkeit relevant sind.

Wenn du einen Studiengang, der ein Vorpraktikum erfordert, in Erwägung ziehst, ist es wichtig, dich frühzeitig über die genauen Anforderungen zu informieren und sicherzustellen, dass du diese erfüllen kannst, bevor du das Studium aufnimmst.

Bei Unklarheiten stehen dir die Studienfachberater*innen der jeweiligen Studiengänge gerne zur Verfügung.

Ein weiterführender Studiengang ist ein Studiengang, der in der Regel einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss voraussetzt und zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (z. B. Masterstudiengänge).

Zulassungsbeschränkt bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen angeboten wird. Diese werden in einem Auswahlverfahren an die Bewerber*innen vergeben. Die Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge werden meist über das Serviceverfahren von Hochschulstart.de vergeben. Andere, wie z.B. zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge, erfolgen durch eine Direktbewerbung über unser Bewerberportal www.icms.hs-koblenz.de.

Zulassungsfrei bedeutet, dass du dich, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, in dem entsprechenden Studiengang direkt einschreiben kannst.

Detaillierte Informationen zur Zulassung erhältst du vom Studierendenservice.

Die Zulassungsbescheide werden in der Regel Mitte Februar, bzw. Mitte August versandt. Den Zulassungsbescheid erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber, die im Zulassungsverfahren einen Studienplatz zugewiesen bekommen.

Im Zulassungsbescheid werden auch die Einschreibefristen mitgeteilt. Sofern Zugelassene von der Einschreibung keinen Gebrauch machen und noch Studienplätze frei sind, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Die Bewerber*innen, die im Nachrückverfahren berücksichtigt werden, müssen sich daher etwas gedulden.