Blended Intensive Programs mit Erasmus

Seit Beginn der neuen Programmgeneration im Jahr 2021 stehen Studierenden mit den Blended Intensive Programs auch Kurzzeitaufenthalte im Ausland offen. Diese kennzeichnen sich durch

- kurze Präsenzphase (5 bis 30 Tage) in Kombination mit virtueller Komponente

- mindestens 3 ECTS für Studierende

- Gruppenaktivität

- Finanzielle Förderung: Entweder Förderung der mobilen Teilnehmenden während des Auslandsaufenthalts (Hochschule Koblenz als entsendende Hochschule) oder Erasmus+ Organisationsmittel für den koordinierenden und austragenden Fachbereich der Hochschule Koblenz (HSKO als koordinierende und austragende Hochschule)

- Kombination mit den Fördermöglichkeiten für Green Erasmus und der Sonderförderung für Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen.

 

Die Hochschule Koblenz als entsendende Organisation:

In diesem Fall organisiert die Hochschule Koblenz das BIP in Zusammenarbeit mit zwei weiteren Partnern, agiert aber nicht als veranstaltende Hochschule. Studentische Teilnehmer:innen der HS Koblenz werden über das reguläre Erasmus-Hochschulbudget gefördert. Der teilnehmende Fachbereich muss das geplante BIP so frühzeitig wie möglich, spätestens aber 8 Wochen vor Beginn des BIP im International Office bei Frau Jessica Weinig-Bach unter erasmus(at)hs-koblenz.de anmelden. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Die Hochschule Koblenz fördert maximal 10 Studierende für maximal 10 Werktage physische Mobilitä pro BIP. Ausschlaggebend sind jedoch immer die vorhandenen Finanzmittel.

Für Mitarbeiter:innen kann eine Förderung für die Teilnahme an einem BIP ausschließlich über STT, also Mittel zur Fort- und Weiterbildung erfolgen. Die Beantragung einer solchen Mobilität erfolgt analog zu den Bestimmungen für die Personalmobilitäten zur Fort- und Weiterbildung. Mehr Informationen dazu erhalten sie unter

https://www.hs-koblenz.de/international/ersamus-verzweigung/mobil-mit-erasmus/mitarbeitermobilitaet.

 

Die Hochschule Koblenz als veranstaltende Organisation:

In diesem Fall veranstaltet die Hochschule in Kooperstion mit zwei weiteren europäischen Partnern das BIP. Die Präsenzphase findet in der Regel an der Hochschule oder einem vom veranstaltenden Fachbereich festgelegten Veranstaltungsort statt. Dies kann auch eine der Partnerhochschulen sein. Die Finanzierung der Reisekosten unserer eigenen Teilnehmer muss dann über die zur Veranstaltung von BIP bereitgestellten OS-Mittel erfolgen.

Findet die Veranstaltung an der Hochschule Koblenz statt, stehen die OS-Mittel in voller Höhe für die Kosten der Veranstaltung zur Verfügung.

BIP als veranstaltende Hochschule müssen dem International Office unter erasmus(at)hs-koblenz.de bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres gemeldet werden, da die Mittel individuell beantragt werden müssen. Die Antragsfrist für Erasmus KA131 endet für gewöhnlich im Februar eines jeden Jahres. Die dann beantragten Projekte beginnen in der Regel im Juni desselben Jahres. Wenn Sie also beispielsweise ein BIP im März 2024 veranstalten wollen, müssten die Mittel im Februar 2023 beantragt, also bis spätestens 31.01.23 an das IO gemeldet werden. Soll das BIP jedoch im Juli 2024 stattfinden, genügt eine Beantragung und Meldung Anfang 2023.

Rahmenbedingungen BIP:

  • Minimum 3 Hochschulen aus 3 unterschiedlichen Erasmus+ Programmländern
  • Alle Hochschulen müssen anerkannte Erasmus Hochschulen sein (zertifiziert durch die Erasmus Charter for Higher Education)
  • Bilaterale interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen der organisierenden Hochschule und den teilnehmenden Institutionen
  • Mindestens 20 teilnehmende Studierende
  • Die Dauer der physischen Gruppenmobilität (5 bis 30 Tage) wird mit einer virtuellen Phase nicht definierter Dauer kombiniert. Die physische Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Gastland/ Aufnahmeland durchgeführt werden.
  • Mindestens 3 ECTS für Studierende (insgesamt virtuell und physisch

Bereitgestellte Fördermittel BIP:

Die koordinierende Hochschule erhält für mindestens 15 und maximal 20 mobile Teilnehmende Organisationsmittel. Es können darüber hinaus weitere Teilnehmende am BIP teilnehmen. Die Organisationsmittel belaufen sich auf 400 Euro pro Teilnehmerin oder Teilnehmer, also insgesamt zwischen mindestens 6.000 Euro und maximal 8.000 Euro. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass ein Teil dieser Mittel dem IO zur Verfügung gestellt werden muss, sollte der veranstaltende Fachbereich wünschen, dass die Teilnehmer während der Präsenzphase in Koblenz über das International Office betreut werden.

Kosten, die über die beantragten OS-Mittel getragen werden müssen:

Die Organisationsmittel sollen die Anbahnungs-, Entwicklungs-, Umsetzungs- und Überwachungskosten des BIP decken. Des Weiteren unterstützen die Mittel die virtuelle Umsetzung und das Management des Programms. Finanzierbar sind auch die Erstellung von Dokumenten und Lehrmaterial, Raumbuchungen, Materialbeschaffung, die Durchführung von Exkursionen (zum Beispiel Fahrtkosten oder Eintrittskarten), Kommunikationsmaßnahmen, Verpflegung, Übersetzungen und Dolmetschen, vorbereitende Besuche sowie verwaltende Aktivitäten. Sollten einige dieser Kostenkategorien im International Office anfallen, da eine Betreuung der teilnehmenden Studierenden über das IO erfolgen soll, müssen ein Teil der OS-Mittel für diese Betreuung dem IO zur Verfügung gestellt werden.

 

Alle benötigten Formulare für mitreisendes Personalentnehmen Sie bitte dem Seitenmenü Download STT. Studierende finden die erforderlichen Vorlagen und Informationen im Downloadbereich rechts.

Weitere Informationen finden Sie unter https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/

Die ERASMUS+ Student Charter informiert über den Ablauf des Programms.