während des Vorpraktikums nicht als Praktikumszeit angerechnet. Durch Krankheit oder sonstige Behinderung ausgefallene Arbeitszeit von mehr als zwei Tagen muss nachgeholt werden. Bei längeren Ausfallzeiten
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einer Hochschule, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerks 2. durch Krankheit, eine Behinderung oder andere von den Studierenden nicht zu vertretende Gründe 3. durch Schwangerschaft oder Erziehung [...] einer Hochschule, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerks 2. durch Krankheit, eine Behinderung oder andere von den Studierenden nicht zu vertretende Gründe 3. durch Schwangerschaft oder Erziehung [...] einer Hochschule, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerks 2. durch Krankheit, eine Behinderung oder andere von den Studierenden nicht zu vertretende Gründe 3. durch Schwangerschaft oder Erziehung
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einer Hochschule, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerks 2. durch Krankheit, eine Behinderung oder andere von den Studierenden nicht zu vertretende Gründe 3. durch Schwangerschaft oder Erziehung [...] einer Hochschule, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerks 2. durch Krankheit, eine Behinderung oder andere von den Studierenden nicht zu vertretende Gründe 3. durch Schwangerschaft oder Erziehung [...] einer Hochschule, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerks 2. durch Krankheit, eine Behinderung oder andere von den Studierenden nicht zu vertretende Gründe 3. durch Schwangerschaft oder Erziehung
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Fristen (1) Versichern Studierende schriftlich, dass sie wegen länger andauernder oder ständiger Behinderung nicht in der Lage sind, Prüfungs- oder Studienleistungen teilweise oder ganz in der vorgesehenen [...] einer Hochschule, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerks, 2. durch Krankheit, eine Behinderung oder andere von den Studierenden nicht zu vertretende Gründe oder 3. durch Schwangerschaft oder [...] schwerbehinderter Studierender kann die oder der Beauftragte für die Belange Studierender mit Behinderung bei mündlichen Prüfungen teilnehmen. § 10 Schriftliche Prüfungen (1) In schriftlichen Prüfungen
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Menschen eine vollständige gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das gilt für Menschen mit Behinderungen ebenso wie für Senioren, Migranten oder viele andere Gruppierungen wie auch Kinder und Jugendliche
richtet sich aber an alle, die Hilfe gebrauchen können, zum Beispiel auch Familien, Menschen mit Behinderung oder auch Berufstätige die keine Zeit haben, sich um Wohnung, Garten und Haushalt zu kümmern.“
Ombudsperson für internationale Studierende der Hochschule Koblenz Beauftragter für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung Kontakt Dipl.-Ing. (FH) Guido Althaus Raum: H024 Raum: D123
Nicht "klassisch"? Sind wir auch nicht! Familie und Hochschule Studieren mit Kind Studieren mit Behinderung Beratung für trans*, inter* und nicht-binäre Hochschulangehörige Vereinbarkeit (Studium mit familiären
ngen bei Menschen mit geistiger Beeinträchtigung Suchterkrankungen bei Menschen mit geistiger Behinderung Mit zunehmender Ambulantisierung und im Hinblick auf den Inklusionsgedanken sind Menschen mit [...] Selbstbestimmung und Schutzauftrag Kosten 100,00 Euro Suchterkrankungen bei Menschen mit geistiger Behinderung Wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Martin Schmid Raum: KU16 Julian Keitsch, M.A. Raum: KU24
räumlicher und didaktischer Konzepte Modul 6: Netzwerk Familie u.a. der Umgang mit der Diagnose „Behinderung“ für werdende Eltern, Familien und Gesellschaft Modul 7: Methoden der Integration und Inklusion