Sprachnachweise Um an unserer Hochschule studieren zu können, müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Hier finden Sie für alle Studiengänge das entsprechende Sprachniveau, um am Auswahlv
Gesamtnote einbezogen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Im Zeugnis wird eine Kennzeichnung der Anerkennung vorgenommen. (4) Die Studierenden haben die für die Anerkennung
der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags) • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung • Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten
der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags) • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung • Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten
der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags) • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung • Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten
der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags) • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung • Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten
der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags) • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung • Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten
der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags) • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung • Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten
der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags) • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung • Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten
bereits vermuten lässt – persönliche Benachteiligungen aus. Seine Inanspruchnahme wird nicht auf Zeugnissen vermerkt. Das Recht auf einen Nachteilsausgleich ist an mehreren Stellen gesetzlich verankert: