Entscheidungen, die die Berufung von Professorinnen oder von Professoren sowie die Einrichtung von Honorarprofessuren unmittelbar berühren, wirken alle Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 HochSchG stimmberechtigt mit. Hierbei
Entscheidungen, die die Berufung von Professorinnen oder von Professoren sowie die Einrichtung von Honorarprofessuren unmittelbar berühren, wirken alle Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 HochSchG stimmberechtigt mit. Hierbei