Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis Ende
Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis Ende
Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis Ende
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Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis Ende
verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Leistungen in anderer Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines psychologischen Gutachtens einer oder eines gemäß PsychThG [...] Haben Zertifikatsstudierende die Zertifikatsprüfung nicht bestanden, wird ihnen auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise eine zusammenfassende Bescheinigung über die erbrachten Studien- und
verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Leistungen in anderer Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines psychologischen Gutachtens einer oder eines gemäß PsychThG [...] Haben Zertifikatsstudierende die Zertifikatsprüfung nicht bestanden, wird ihnen auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise eine zusammenfassende Bescheinigung über die erbrachten Studien- und
müssen. Sie können sich selbstverständlich wie bisher direkt an die Praktikumsleiter wenden und unter Vorlage eines qualifizierten Attests die Ersatzleistung beantragen. Alternativ können Sie auch das vertrauliche
müssen. Sie können sich selbstverständlich wie bisher direkt an die Praktikumsleiter wenden und unter Vorlage eines qualifizierten Attests die Ersatzleistung beantragen. Alternativ können Sie auch das vertrauliche
der Kopie des Abschlusszeugnisses ein und erhält das Fachkraft-Zertifikat. Kursgebühr 300,00 € Bei Vorlage eines Studierendenausweis 25 % Ermässigung (225,00 €) Termin 19.02.2024 (09:00 - 16:00 Uhr) 20.02