Studiengang. Er ermöglicht Absolventinnen und Ab- solventen eines ersten berufsqualifizierenden Hoch- schulstudiums der Sozialen Arbeit oder anderer sozialwissenschaftlicher Studiengänge ihre bisher erworbenen
Studiengang. Er ermöglicht Absolventinnen und Ab- solventen eines ersten berufsqualifizierenden Hoch- schulstudiums der Sozialen Arbeit oder anderer sozialwissenschaftlicher Studiengänge ihre bisher erworbenen
Studiengang. Er ermöglicht Absolventinnen und Ab- solventen eines ersten berufsqualifizierenden Hoch- schulstudiums der Sozialen Arbeit oder anderer sozialwissenschaftlicher Studiengänge ihre bisher erworbenen
Studiengang. Er ermöglicht Absolventinnen und Ab- solventen eines ersten berufsqualifizierenden Hoch- schulstudiums der Sozialen Arbeit oder anderer sozialwissenschaftlicher Studiengänge ihre bisher erworbenen
Studiengang. Er ermöglicht Absolventinnen und Ab- solventen eines ersten berufsqualifizierenden Hoch- schulstudiums der Sozialen Arbeit oder anderer sozialwissenschaftlicher Studiengänge ihre bisher erworbenen
eine betriebspraktische berufliche Qualifizierung mit einem wissenschaftlichen Bachelor-Hoch- schulstudium. Die Hochschulen in Rheinland- Pfalz sind mit ihrer Ausrichtung auf die ange- wandte und prax
Grundvoraussetzung, weshalb für den Einsatz von Kita-Sozialarbeiter*innen der Abschluss eines Hoch- schulstudiums im Bereich Soziale Arbeit oder Sozialpädago- gik vorausgesetzt wird“ (Konzeption_SRB_St Neuwied