Formblatt 05 - § 48 BAföG Leistungsnachweis
Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis Ende des 4. Fachsemesters entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erreicht haben. Diese Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. Fachsemesters* vorgelegt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich schon zu Beginn des 4. Fachsemesters den erforderlichen Leistungsstand nach Ende des 3. Fachsemester bescheinigen zu lassen, nur sofern dieser positiv ist. Die Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 4. Fachsemesters* beim Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden.
* FRIST: (Fach-)Hochschulen: WiSe 31.12. / SoSe 30.06.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre erforderlichen Leistungspunkte bei Ihrem Prüfungsamt erfragen. Von Anfragen bei uns im Amt bitten wir abzusehen.