Einzureichende Unterlagen und beglaubigte Kopien
Hier finden Sie Informationen zu den Bewerbungs- und Immatrikulationsunterlagen.
Beachten Sie, dass ein Antrag erst dann als gestellt gilt, wenn der ausgedruckte und unterschriebene Antrag mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der Einschreibefrist postalisch an der Hochschule eingegangen ist. Ihren aktuellen Bearbeitungsstatus können Sie nach Ihrer Bewerbung jederzeit im Bewerberportal unter www.icms.hs-koblenz.de abrufen.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- unterschriebenes Antragsformular (PDF-Datei nach erfolgreicher Onlinebewerbung)
- aktueller, tabellarischer, lückenloser und unterschriebener Lebenslauf
- Bescheinigung über abgeleisteten Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst (sofern vorhanden)
- amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Sollte Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus einem schulischen und einem praktischen Teil bestehen, so sind beide Teile in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Sollte der praktische Teil zum Bewerbungsschluss noch nicht abgeschlossen sein, muss ein vorläufiger, amtlich beglaubigter Nachweis für das Bewerbungverfahren vorgelegt werden.
- Beruflich qualifizierte Studienbewerber und Bewerber mit Meisterprüfung finden detaillierte Informationen auf unserer Internetseite.
- Bitte beachten Sie, dass bestimmte Studiengänge zusätzliche Bewerbungsunterlagen benötigen können. Mehr Informationen zum jeweiligen Studiengang finden Sie hier: Zum Studienangebot.
Bewerber mit Vorstudienzeiten müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen (bestandene und nicht bestandene Leistungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Prüfungsanspruch besteht / erloschen)
- Nachweis von (bisherigen) Studienzeiten (z.B. durch Studienbescheinigungen) - Altnativ:
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller vorherigen Hochschulen
Bewerber für duale und berufsintegrierte Studiengänge müssen zusätzlich folgende Unterlage einreichen:
Bewerber für Masterstudiengänge müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- amtlich beglaubigte Kopie des Diplom- bzw. Bachelorzeugnisses
Sollte der Studienabschluss noch nicht vorliegen, können Sie sich alternativ mit einer aktuellen Leistungsübersicht bewerben. Bitte beachten Sie, dass Ihnen hierbei nur eine gewisse Anzahl an ECTS-Punkten zum erfolgreichen Studienabschluss fehlen darf. - Bitte beachten Sie, dass bestimmte Masterstudiengänge zusätzliche Bewerbungsunterlagen benötigen. Mehr Informationen zum jeweiligen Studiengang finden Sie hier: Zum Studienangebot.
Immatrikulation
Für die Immatrikulation, also die Einschreibung, sind zudem, neben den oben genannten Bewerbungsunterlagen, auch abschließend noch folgende Unterlagen notwendig:
- Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrages.
- Meldung bei der Krankenversicherung.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Checkliste zur Immatrikulation, welche Sie im Rahmen der Online-Bewerbung als PDF-Datei erhalten.
Informationen zu beglaubigten Kopien
Jede amtliche Beglaubigung muss mindestens
1. den Beglaubigungsvermerk (das ist ein Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt),
2. die Unterschrift des Beglaubigenden und
3. den Abdruck des Dienstsiegels enthalten. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.
Welche Behörden/Stellen dürfen beglaubigen?
In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch folgende öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.
Auch die Einrichtung z.B. Schule, von der das Zeugnis stammt, kann eine Kopie des Zeugnisses beglaubigen. Zur Beglaubigung ausländischer Zeugnisse wenden Sie sich bitte an Botschaften und Konsulate.
Beglaubigungen durch kirchliche Institutionen, Banken und Krankenkassen werden nicht akzeptiert.