Übersicht
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Hochschule interessieren.
Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen über den Bewerbungs- und Einschreibeprozess zu unseren Studiengängen zusammengetragen.
Informationen über den Bewerbungs- und Einschreibeprozess
Kontakt
RheinMoselCampus Koblenz &
WesterWaldCampus Höhr-Grenzhausen
Tel.: 0261 9528 500
E-Mail: studserv(at)hs-koblenz.de
RheinAhrCampus Remagen
Tel.: 02642 932 101
E-Mail: studierendenservice(at)rheinahrcampus.de
Studienberatung
Tel.: 0261 9528-969
(Montag und Donnerstag jeweils 10-12 Uhr und nach Vereinbarung)
E-Mail: studberat(at)hs-koblenz.de
Häufig gestellte Fragen
Ja, eine Bewerbung ist möglich. Sie bewerben sich in dem Fall über uni-assist. Uni-assist hilft unserer Hochschule, ausländische Zeugnisse nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu prüfen.
Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge, damit Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig bei uni-assist einreichen können. Des Weiteren müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ausländische Bildungsnachweise
Ja. Voraussetzung für ein Studium ohne Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife ist, dass eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtdurchschnittsnote aus dem Berufsschulabgangszeugnis und der Berufsprüfung darf max. 2,5 sein oder besser) abgeschlossen wurde.
Mit einem Meisterabschluss, einer als vergleichbar zu betrachtenden Fort- und Weiterbildungsprüfung oder einem staatlich geprüften Abschluss an einer Fachschule erhalten Sie eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung.
Ja, Sie können sich auf mehrere Studiengänge bewerben. Bitte beachten Sie, dass Sie die Studiengänge auf hochschulstart.de priorisieren können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkt bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen angeboten wird. Die Plätze werden in einem Auswahlverfahren an die Bewerber vergeben.
Zulassungsfrei bedeutet, dass Sie sich, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, in dem entsprechenden Studiengang direkt einschreiben können. Es findet somit kein Auswahlverfahren statt.
In den meisten Studiengängen an der Hochschule Koblenz ist ein Vorpraktikum notwendig. Dieses kann in der Regel bis zum 3. Fachsemester nachgereicht und auch während des Studiums, bzw. in den Semesterferien, absolviert werden. Wer bereits eine mindestens zweijährige fachspezifische Ausbildung absolviert hat, kann dieses als Vorpraktikum nachweisen.
Ein Vorpraktikum ist in diesem Sinne nichts anderes als ein „normales“ Praktikum mit einer Dauer von meistens drei Monaten. Es dient vor allem dafür, erste Einblicke über das spätere Berufsbild zu erhalten, praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich sammeln zu können, aber auch erste Kontakte in der Branche zu knüpfen.
Ob ein Vorpraktikum in Ihrem Wunschstudiengang notwendig ist und bis wann es eingereicht werden kann, erfahren Sie hier: Informationen zum Vorpraktikum
Wichtig: Im Studiengang Bachelor of Arts: Soziale Arbeit wird kein Vorpraktikum oder eine Ausbildung anerkannt. Der Studiengang beinhaltet ein praktisches Studiensemester, in welchem das Praktikum geleistet werden muss.
Die Wartezeit bzw. ein Wartesemester ist die Zahl der seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verstrichenen Halbjahre. Es zählen nur volle Halbjahre vom Zeitpunkt des Erwerbs der HZB bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird.
Halbjahre sind die Zeit vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres. Von der Gesamtzahl der Halbjahre wird die Zahl der Halbjahre abgezogen, in denen die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student bereits eingeschrieben war.
Ein Wartesemester ist daher jedes halbe Jahr, ab dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule als Student/in eingeschrieben waren.
Wählen Sie im Studiengangsfinder Ihren Wunschstudiengang und informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen.
Die Abkürzung NC steht für Numerus Clausus, übersetzt "beschränkte Zahl". Das wiederum heißt, dass in einem Studiengang nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.
Der NC ist jedoch nur als Richtwert zu verstehen und ändert sich von Semester zu Semester, da dieser von vielen Faktoren abhängt, wie z.B. die Anzahl der Bewerber und die jeweiligen Noten der Bewerber. Er wird festgelegt durch die Note des letzten Bewerbers, welcher ein Zulassungsangebot erhalten hat. Dieser legt daher den NC für das Bewerbungsverfahren fest und ist nicht gültig für das nächste Semester.
Konkrete Angaben über die Zulassungschancen in künftigen Vergabeverfahren können daher nicht abgeleitet werden.
Neben den Vorabquoten gibt es für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge im 1. Fachsemester in der Studienplatzvergabe in Rheinland-Pfalz folgende Hauptquoten:
- 80% der Plätze werden in der Quote nach Auswahl der Hochschule (AdH); maßgeblich ist hier die Note
- 20% der Plätze werden in der Quote nach Wartezeit
vergeben.
In der Rangliste, die nach der Auswahl der Hochschule gebildet wird, entscheidet bei gleicher Note das Kriterium der Wartezeit. Wer am längsten gewartet hat, bekommt bei gleicher Durchschnittsnote den Studienplatz. Sollte auch die Wartezeit identisch sein, wird ein geleisteter Dienst hinzugezogen. Bevorzugt wird dann derjenige, der einen Dienst abgeleistet hat (FSJ, BFD, o.ä). Falls jetzt immer noch keine Entscheidung gefallen ist, wird gelost.
Hier werden insgesamt 8 Plätze verteilt, 6 Plätze (80%) nach Auswahl der Hochschule:
Rang Note WZ Dienst Los-Nr.
1 1,2 6 J 1001 -> Zusage 1
2 1,2 4 N 1002 -> Zusage 2
3 1,2 3 J 1003 -> Zusage 3
4 1,2 3 J 1004 -> Zusage 4
5 1,3 7 J 1005 -> Zusage in Quote nach WZ !
6 1,3 6 J 1006 -> Zusage 5
7 1,4 7 J 1007 -> Zusage in Quote nach WZ !
8 1,4 6 J 1008 -> Zusage 6_______________
9 1,4 3 N 1009
10 1,4 0 J 1010
…
In der Quote nach Wartezeit (WZ) bekommt derjenige den Platz, der die meisten Wartesemester hat.
Nachrangige Kriterien sind die Note und der geleistete Dienst. Bei Gleichheit entscheidet das Los.
Beispiel: Es werden insgesamt 6 Plätze verteilt, 2 Plätze (20%) nach WZ:
Rang WZ Note Dienst Los-Nr.
1 7 1,3 J 1001 -> Zusage 1
2 7 1,4 J 1002 -> Zusage 2_____
3 6 1,2 J 1003
4 6 1,3 J 1004
5 6 1,4 J 1005
6 4 1,2 N 1006
7 3 1,2 J 1007
8 3 1,2 J 1008
9 3 1,4 N 1009
10 0 1,4 J 1010
….
Je höher der Rang, umso wahrscheinlicher ist ein Studienplatzangebot.
Jede/r Bewerber/in nimmt automatisch in beiden Hauptquoten teil, wobei die Quote nach Wartezeit vorrangig ist, falls ein/e Bewerber/in auf beiden Ranglisten im zulassungsfähigen Bereich liegt.
Die Note verändert sich nicht durch die Wartezeit, die Wartezeit erhöht die Chancen auf einen Studienplatz.