Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Gemeinsames Ziel der Hochschulleitung und des Örtlichen Personalrates der Hochschule Koblenz ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.

Entsprechend des § 167 Absatz 2, Satz 1 des 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX) wurde ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt, um die Arbeitsfähigkeit der Hochschulbeschäftigten zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen sowie die betrieblich beeinflussbaren Fehlzeiten und Krankheitskosten zu reduzieren. Damit soll eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden.

In enger Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung und unter Mitwirkung des örtlichen Personalrats hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe umfangreiche Materialien (Handlungsleitfaden, Handreichungen, FAQ, Flyer) sowie eine Dienstvereinbarung zur Umsetzung des BEM erarbeitet.

Zur Steuerung und Durchführung des BEM wurde ein weisungsunabhängiges innerbetriebliches BEM-Team gebildet.

Dieses setzt sich zusammen aus:

  • Eine/ein Arbeitgebervertreter/in,
  • Eine/ein BEM-Beauftragte/r aus der Personalabteilung (BEM-Management),
  • Eine/ein Vertreter/in des örtlichen Personalrates,
  • Eine/ein Beauftragte/r für Personalentwicklung,
  • Eine/ein Schwerbehindertenvertreter/in.

Dieses Team berät und begleitet die Beschäftigten in allen Phasen des BEM.

Unser Selbstverständnis:

Krankheit und gesundheitliche Beeinträchtigung sind für die Betroffenen von erheblicher Bedeutung, so dass alle Beteiligten auf die gebotene Sorgfalt und Sensibilität achten. Dabei handeln alle am BEM beteiligten Personen und Institutionen lösungsorientiert und partnerschaftlich.

Hochschulangehörige finden weitere Informationen im Intranet unter:"BEM"und auf den Seiten des "Örtlichen Personalrates".