bestandene Prüfung außer der Abschlussarbeit kann einmal zur Notenverbesserung zum jeweils nächsten Prüfungstermin entsprechend Absatz (3) wiederholt werden. 5. § 19 wird wie folgt neu gefasst: § 19 Anerkennung
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Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zu geben. (6) Studierende, die sich zu einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterziehen wollen, sollen nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] gilt als mit "nicht ausreichend" bzw. „nicht bestanden“ bewertet, wenn Studierende zu einem Prüfungstermin oder Leistungserbringungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen oder wenn sie nach Beginn [...] innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. (2) Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen dem vorsitzenden
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Wiederholungsprüfungen sind im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen. (4) Für Wiederholungsprüfungen können zusätzliche Prüfungstermine angeboten werden. Absatz 3 bleibt davon [...] Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zu geben. (6) Studierende, die sich zu einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterziehen wollen, sollen nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] (1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn Studierende zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe
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und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Als Kopfbedeckung im Sinne dieser Regelung
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und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Als Kopfbedeckung im Sinne dieser Regelung
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und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Als Kopfbedeckung im Sinne dieser Regelung
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und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Als Kopfbedeckung im Sinne dieser Regelung
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und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Als Kopfbedeckung im Sinne dieser Regelung
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und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Als Kopfbedeckung im Sinne dieser Regelung
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und der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Der Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Als Kopfbedeckung im Sinne dieser Regelung
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