Bereits geplante Investitionsausgaben wurden zurückgestellt. Dies betraf vor allem die Bereiche Bauwirtschaft, Handel und Industrie, hier speziell den Kraftfahrzeugbau und die Luftfahrtbranche. Die inves
ft, in Behörden (Tätigkeitsfeld des höheren Dienstes der öffentlichen Verwaltung) und in der Bauwirtschaft. (2) Die Masterprüfung besteht aus 1. den Modulprüfungen, die in der Anlage dieser Prüfungsordnung