den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzung obliegt dem Studierendenservice der Hochschule Koblenz. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 4 Regelstudienzeit
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Künstlerische Keramik und Glas (IKKG). (2) Das Auswahlverfahren wird in Zusammenarbeit mit dem Studierendenservice der Hochschule Koblenz durchgeführt. § 2 Antrag auf Teilnahme (1) Der Zulassungsantrag der [...] der Bewerberinnen und Bewerber zum Studium ist an das IKKG zu richten. Das IKKG und der Studierendenservice geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Bewerbungsfrist zur Teilnahme [...] Akteneinsicht (1) Nach Abschluss der Eignungsprüfung im Fachbereich erstellen das IKKG oder der Studierendenservice auf der Grundlage der im Eignungsprüfungsverfahren ermittelten Verfahrensnote eine Rangliste
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau und
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzung obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Nr. 01/2020 vom 12.03.2020 Amtliches [...] ts. (2) Der Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung ist bis zum bis zum 15.07. an den Studierendenservice der Hochschule Koblenz zu richten. Der Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung gilt gl [...] selbständig angefertigten Arbeitsproben (Projekten) aus dem Bereich der Architektur, beim Studierendenservice der Hochschule Koblenz unter Angabe des vollständigen Namens, der korrekten Bewerbernummer
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzung obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Der jeweils zuständige Pr
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzung obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Der jeweils zuständige Pr
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzung obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Der jeweils zuständige Pr
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tt der Hochschule Koblenz Seite 33 (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau und [...] den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice der Hochschule Koblenz. Diese Prüfung kann ganz oder teilweise an die ZFH übertragen werden
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice sofern in der Eignungsprüfungsordnung nichts anderes festgelegt ist. In Zweifelsfällen entscheidet
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice der ZFH. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. (9) Für den Fall der Festlegung [...] Nachfrist ergebnislos verstrichen ist. (6) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 4 Regelstudienzeit – Studienaufbau
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