ahre analog der Wahlperiode des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung. Eine Wiederwahl ist zulässig. § 15 - Satzungsänderung Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der bei der Mit
ahre analog der Wahlperiode des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung. Eine Wiederwahl ist zulässig. § 15 - Satzungsänderung Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit der bei der Mit
Hochschule Koblenz / Universität Koblenz Name, Vorname: Datum / Unterschrift Matrikelnummer: Zulassungsvoraussetzung erfüllt Prüfungsordnung § 12 (2) C. Schreer Betreuer(in) der Projektarbeit: Datum / Unterschrift
dar, die zwar keine optimale Lösung garantieren, jedoch bei begrenzter Rechenleistung gute und zulässige Resul- tate ermöglichen. Hierzu zählen die sogenannten Priori- tätsregelverfahren [14]. Die Met
Verbindung mit der Satzung der Hochschule Koblenz für das Auswahlverfahren der Hochschule in den zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 07.12.2011 (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz 02/2012 vom [...] Eine Bewerbung mit dem Ergebnis der bestandenen Eignungsprüfung eines früheren Studienjahres ist zulässig. (2) Werden auf die Studieninhalte der priorisierten Wahl der Vertiefung anrechnungsfähige Qual [...] Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren. Die Information begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. (2) Die Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen gestattet nach Abschluss des Auswahlverfahrens
Verbindung mit der Satzung der Hochschule Koblenz für das Auswahlverfahren der Hochschule in den zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 07.12.2011 (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz 02/2012 vom [...] Eine Bewerbung mit dem Ergebnis der bestandenen Eignungsprüfung eines früheren Studienjahres ist zulässig. (2) Werden auf die Studieninhalte der priorisierten Wahl der Vertiefung anrechnungsfähige Qual [...] Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren. Die Information begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung. (2) Die Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen gestattet nach Abschluss des Auswahlverfahrens
(4) Die Studierenden haben die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen. Die Anerkennung von Leistungen in fachlich verwandten Studiengängen erfolgt von Amts
(4) Die Studierenden haben die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen. Die Anerkennung von Leistungen in fachlich verwandten Studiengängen erfolgt von Amts
ung mit Vertiefung im Bebauungsplan, dem V+E Plan, den naturschutzrechtlichen Regelungen, der Zulässigkeit von Vorhaben und den Verfahrensabläufen - Klausur B-R1 Recht 1 Law 1 Verantwortlich Prof. Eva