Studienabschnittes sowie der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit und für das vollständige Ablegen der Leistungsnachweise beträgt sechs Semester. (2) Das Studium ist in allen Abschnitten modular aufgebaut [...] berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. (6) Für die Bildung der Modulnoten, der Fachnoten und der Gesamtnote gemäß § 19 gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. (7) Für die Umrechnung [...] zu beachten. (4) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien, für multimedial gestützte Studien- und Prüfungsleistungen sowie für Studien- und Prüf
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Studienabschnittes sowie der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit und für das vollständige Ablegen der Leistungsnachweise beträgt sechs Semester. (2) Das Studium ist in allen Abschnitten modular aufgebaut [...] berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. (6) Für die Bildung der Modulnoten, der Fachnoten und der Gesamtnote gemäß § 19 gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. (7) Für die Umrechnung [...] zu beachten. (4) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien, für multimedial gestützte Studien- und Prüfungsleistungen sowie für Studien- und Prüf
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ausgeschiedene Mitglieder werden durch Nachwahl für den Rest der Amtszeit ersetzt. (3) Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig [...] Personen. (5) Die Studierenden können für die Abschlussarbeit die Betreuende oder den Betreuenden vorschlagen. Dieser Vorschlag begründet keinen Rechtsanspruch. (6) Für Prüfende Beisitzende und Betreuende [...] gefordert werden. (2) Bei der Berechnung der Regelstudienzeit und sonstiger Studienzeiten, die für die Einhaltung einer für die Meldung zu einer Prüfung oder ihrer Wiederholung vorgeschriebenen Frist maßgeblich
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ausgeschiedene Mitglieder werden durch Nachwahl für den Rest der Amtszeit ersetzt. (3) Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig [...] Personen. (5) Die Studierenden können für die Abschlussarbeit die Betreuende oder den Betreuenden vorschlagen. Dieser Vorschlag begründet keinen Rechtsanspruch. (6) Für Prüfende Beisitzende und Betreuende [...] gefordert werden. (2) Bei der Berechnung der Regelstudienzeit und sonstiger Studienzeiten, die für die Einhaltung einer für die Meldung zu einer Prüfung oder ihrer Wiederholung vorgeschriebenen Frist maßgeblich
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inbarungen zu beachten. (3) Für Prüfungs- und Studienleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien, für multime- dial gestützte Prüfungs- und Studienleistungen sowie für Prüfungs- und Studienleistungen [...] drei Jahre. Vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder werden durch Nachwahl für den Rest der Amtszeit ersetzt. (3) Der Prüfungsausschuss ist für die Organisatio in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf [...] - 6 - (5) Die Studierenden können für die Abschlussarbeit die Betreuende oder den Betreuenden vorschlagen. Dieser Vorschlag begründet keinen Rechtsanspruch. (6) Für Prüfende Beisitzende und Betreuende
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Studienabschnittes sowie der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit und für das vollständige Ablegen der Leistungsnachweise beträgt sechs Semester. (2) Das Studium ist in allen Abschnitten modular aufgebaut [...] berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. (6) Für die Bildung der Modulnoten, der Fachnoten und der Gesamtnote gemäß § 19 gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. (7) Für die Umrechnung [...] zu beachten. (4) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien, für multimedial gestützte Studien- und Prüfungsleistungen sowie für Studien- und Prüf
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ausgeschiedene Mitglieder werden durch Nachwahl für den Rest der Amtszeit ersetzt. (3) Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig [...] einbarungen zu beachten. (3) Für Prüfungs- und Studienleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien, für multimedial gestützte Prüfungs- und Studienleistungen sowie für Prüfungs- und Studienleistungen [...] 65 Abs. 4 Nr. 3 HochSchG im Umfang von 13 Wochen für die Studiengänge Elektrotechnik, Informationstechnik, oder Mechatronik und im Umfang von 16 Wochen für die Studiengänge Maschinenbau oder Entwicklung
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ausgeschiedene Mitglieder werden durch Nachwahl für den Rest der Amtszeit ersetzt. (3) Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig [...] einbarungen zu beachten. (3) Für Prüfungs- und Studienleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien, für multimedial gestützte Prüfungs- und Studienleistungen sowie für Prüfungs- und Studienleistungen [...] werden. (5) Die Studierenden können für die Abschlussarbeit die Betreuende oder den Betreuenden vorschlagen. Dieser Vorschlag begründet keinen Rechtsanspruch. (6) Für Prüfende Beisitzende und Betreuende
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Seite 14 von 24 (2) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich an- erkannten Fernstudien, für multimedial gestützte Studien- und Prüfungsleistungen sowie für Studien- und Prü [...] Modulgruppe Sprachen 2 bzw. 3 **) Modulgruppe Studium Generale 2 bzw. 3 **) *) Alle Module schließen mit einer Modulprüfung ab. Für alle nicht näher gekennzeichne- ten Module ist neben den angeführten Studien [...] Microsoft Word - Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge.doc Seite 1 von 24 Ordnung für die Prüfung in den Studiengängen Bachelor of Engineering in Elektrotechnik, Informationstechnik, Mechatronik und
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akkreditiert ist. (2) Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich an- erkannten Fernstudien, für multimedial gestützte Studien- und Prüfungsleistun- gen sowie für Studien- und Pr [...] Beweggründen für die Aufnahme des Studiums und den mit dem Studiengang angestrebten Zielen gemäß Anlage 2 Abs. I. (1) (ca. 1 DIN A4 Seite). (2) Ein Zulassungsantrag für den Masterstudiengang muss mit allen dazugehöri- [...] die folgende Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Engineering in Systemtechnik an der Fachhochschule Koblenz beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend
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