Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres
Berufstätigkeit im Bereich von Kindertageseinrichtungen bzw. der Pädagogik der Kindheit. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme an der Eignungsprüfung endet am 15. Dezember (bei Bewerbungen
English as a Foreign Language mit 75 Punkten oder im Niveau vergleichbaren Testverfahren). (2) Die Anmeldefrist zur Überprüfung der besonderen Zugangsvoraussetzungen endet am 15. Juli. (3) Die Bewerberinnen
Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen
9 genannten Prüfungen muss schriftlich und innerhalb der vom Prüfungsausschuss festzulegenden Anmeldefrist erfolgen. Die erstmalige Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung ist mit dem Antrag auf [...] 9 genannten Prüfungen muss schriftlich und innerhalb der vom Prüfungsausschuss festzulegenden Anmeldefrist erfolgen. Die erstmalige Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung ist mit dem Antrag auf
Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen [...] Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen
Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres
4 Seite Abgabe zusammen mit der Kopie der Ausbildungsvereinbarung (Anlage 1) zur vorgegebenen Anmeldefrist Erstellung und Abgabe des Praxisberichtes für das Hospitationspraktikum Formale Kriterien: Der
4-Seiten), d) Nachweis bisheriger Weiterbildungsaktivitäten („Weiterbildungsbiografie“). 2.2 Die Anmeldefrist zur Überprüfung der besonderen Zugangsvoraussetzungen endet jeweils am 30. November (Bewerbungen
Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen