zur Erstattung des Semesterbeitrages bei Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung vor dem 1. März (Sommersemester) bzw. vor dem 1. September (Wintersemester) wird der Semesterbeitrag an die Studierenden [...] vor dem 1. April bzw. vor dem 1. Oktober wird der Semesterbeitrag an die Studierenden zurückgezahlt. Der Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrages ist innerhalb eines Monats nach der Exmatrikulation [...] Verständnis! Für das Wintersemester 2012/13 ist der Rückmeldetermin der 31. Juli 2012 Die Höhe des Semesterbeitrages steht für das Wintersemester 2012/13 noch nicht endgültig fest, wird Ihnen jedoch von uns r
Anträge finden Sie hier . Informationen für Studierende zur Rückmeldung finden Sie hier . Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2012/13 beträgt für Studierende am RheinMoselCampus 112,40 Euro, für [...] beträgt er 198,90 Euro, für Studierende des WesterWaldCampus liegt der Beitrag bei 72,95 Euro. Der Semesterbeitrag ist bis zum 31. Juli 2012 zu überweisen.
01. April bzw. vor dem 01. Oktober wird der Semesterbeitrag auf Antrag an die Studierenden zurückgezahlt. (3) Der Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrages ist innerhalb eines Monats nach der Exmatrikulation [...] betreffende Semester ist eine Rückzahlung des Semesterbeitrages nicht mehr möglich. (5) Nach Ablauf der Fristen gemäß Abs. 1 - 3 ist eine Rückzahlung des Semesterbeitrages nur in besonderen Ausnahmefällen möglich [...] ....................................................................... 10 § 15 Rückzahlung Semesterbeitrag .......................................................................................... 11
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Antrag auf Exmatrikulation zum ………… Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages für das □ Wintersemester 20_____ Bewerber- o. Matrikel-Nr. □ Sommersemester __________________________ _____________
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Upgrade von einem gültigen Semesterticket, welches von den Studierenden im Solidarsystem mit dem Semesterbeitrag erworben wird, zu dem Deutschlandticket im Abo möglich. Die Studierenden, die das Upgrade nutzen
finanzielle Notlage gefährdet ist. Beispielsweise bezahlt der Verein den Krankenversicherungs- und Semesterbeitrag oder die ausstehende Monatsmiete, um die Weiterführung des Studiums zu ermöglichen. „Manchmal
konkret unterstützt werden. Beispielsweise bezahlt der Verein den Krankenversicherungs- und Semesterbeitrag oder die ausstehende Monatsmiete, um die Weiterführung des Studiums zu ermöglichen. „Manchmal
erzählt Lucas Bolten, Präsident des Studierendenparlaments am RheinAhrCampus. Ein Anteil des Semesterbeitrags, den die Studierenden jedes Semester zahlen, geht an die studentischen Gremien. Diese Geldmittel
Fällen bedarf es der Hilfe für die Zahlung der Miete, der Krankenversicherungsbeiträge oder des Semesterbeitrags. So soll verhindert werden, dass Studierende ihr Studium nur auf Grund einer finanziellen Notlage
Promotionsrecht • Beleg über die Einzahlung des Semesterbeitrages incl. der Gebühr für die Erstellung des Hochschulausweises. Für die Höhe des Semesterbeitrages wenden Sie dich bitte an den Studierendenservice
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