Herr Ratkoceri Ingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. Nieratschker Darüber hinaus steht Ihnen der Studierendenservice gerne zur Verfügung. Sollten danach noch Fragen offen sein, so können Sie sich auch den St [...] r wenden. Einen Wechsel des Studiengangs beantragen Sie innerhalb der Rückmeldefrist beim Studierendenservice . Anerkennung von Leistungen Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach
herunterladen. Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie als PDF-Datei auf der Website des Studierendenservice. Die entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung finden Sie nach Ihrer Exmatrikulation anschließend
diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Der Studierendenservice der Hochschule Koblenz leistet nach Beauftragung durch den Koordinierungsausschuss Verwaltungshilfe
einschreiben. Der Studierendenservice hilft dir bei Unklarheiten und offenen Fragen natürlich gerne weiter! Informationen für Bewerberinnen und Bewerber Jetzt bewerben! Der Studierendenservice Ansprechpartnerinnen
Allgemeine Studienberatung - Unterstützung bei der Studienorientierung und Studienfachwahl Studierendenservice - bei Fragen rund um Zulassungsbedingungen und die Bewerbung/Einschreibung International Office
tt der Hochschule Koblenz Seite 33 (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Regelstudienzeit, Studienaufbau und Umfang
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Nr. 08/2023 vom 23.08.2023 Amtliches [...] den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau und [...] den Prüfungsanspruch verloren haben. (3) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzung obliegt dem Studierendenservice der Hochschule Koblenz. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 3 Prüfungsausschuss
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den Prüfungsanspruch verloren haben. (3) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzung obliegt dem Studierendenservice der Hochschule Koblenz. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 3 Prüfungsausschuss
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Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 114 der Einschreibeordnung durch den Studierendenservice der Hochschule Koblenz oder bei Fernstudiengängen durch das Zentrum für Fernstudien im Hoc
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