den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Nr. 08/2023 vom 23.08.2023 Amtliches [...] den Prüfungsanspruch verloren haben. (8) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen obliegt dem Studierendenservice. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau und [...] den Prüfungsanspruch verloren haben. (3) Die Prüfung der Zugangsvoraussetzung obliegt dem Studierendenservice der Hochschule Koblenz. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. § 3 Prüfungsausschuss
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Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 114 der Einschreibeordnung durch den Studierendenservice der Hochschule Koblenz oder bei Fernstudiengängen durch das Zentrum für Fernstudien im Hoc
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